Die KI-Verordnung der Europäischen Union zielt darauf ab den Binnenmarkt zu stärken, die menschenzentrierte und vertrauenswürdige Nutzung künstlicher Intelligenz zu fördern und ein hohes Maß an Schutz für Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Denn KI kann demokratische Grundrechte in einem bislang ungekannten Ausmaß beeinträchtigen, etwa durch die gezielte Beeinflussung öffentlicher Debatte im digitalen Raum. Das stellt Gesetzgeber vor neue Herausforderungen.
Die deutsche Implementierung der europäischen Verordnung hat sich durch den Regierungswechsel verzögert und versucht effektive Marktüberwachung, die Einhaltung der föderalen Staatsordnung und Innovationsförderung in Einklang zu bringen. Einerseits ist mit der Bundesnetzagentur eine bereits etablierte Institution auf Bundesebene als zentraler Akteur vorgesehen. Andererseits behalten die Bundesländer ihre Zuständigkeiten für eigens entwickelte oder verwendete KI-Systeme. Um Komplexität und Fragmentierung in der Umsetzung zu vermeiden, sollen innerhalb der Agentur neue Strukturen geschaffen werden, welche Koordinierung und Kompetenzbildung fördern sollen.
In der aktuellen Ausgabe von Berlin Perspectives analysieren Victor Monsees und Carolin Fuß die deutsche Umsetzung der KI-Verordnung und zeigen auf, welche Faktoren entscheidend sind, um ein Gleichgewicht zwischen zentraler Aufsicht und föderaler Autonomie herzustellen und gleichzeitig Innovation und Standardisierung zu fördern.