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Asyl
04/03/2022

Marc Oliver / Photocase
Marc Oliver / Photocase

Der bewaffnete Angriff Russlands auf die Ukraine zwingt Millionen von Menschen auf die Flucht. Laut UNHCR werden bis zu 4 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine erwartet, eine Flüchtlingsbewegung, die die größte Flüchtlingskrise dieses Jahrhunderts bedeuten könnte.

Dr. Vittoria Meißner, wissenschaftliche Referentin, Expertise: Asyl und Migration, Frontex, Schengen-Raum, Europäische Integration, Differenzierte Integration:

Um die Menschen aus der Ukraine zu unterstützen, handeln die Mitgliedsstaaten und Institutionen der Europäischen Union unerwartet schnell und unbürokratisch: Die seit 2001 schlummernde und bisher noch nie aktivierte Richtlinie 2001/55/EG soll den vorübergehenden Schutz der Geflüchteten aus der Ukraine ohne Einzelfallprüfung bis zu drei Jahren gewährleisten. Die Aktivierung der Richtlinie durch den Rat der Europäischen Union könnte der Auftakt sein, um die Reform des bisher dysfunktionalen gemeinsamen Asylsystems der EU endlich voranzubringen. Solidarität von der gesamten EU ist richtig und notwendig. Dass die EU die Richtlinie allerdings nicht 2015-2016 nutzte, als syrische Bürger:innen vor dem Krieg in ihrem Land flohen, deutet darauf hin, dass das Thema Migration nach wie vor auch von zeitlichen (eine extrem rapide Fluchtbewegung von 1 Million Menschen nach nur einer Woche Krieg) sowie geographischen Aspekten (die Nähe der Ukraine zur EU) als auch von der breiten Unterstützung der Bevölkerung in der EU abhängig ist.

Hintergrund:
Die Innenminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten einigten sich am 03.03.2022 auf den Vorschlag der Kommission für eine „Temporary Protection Directive“ für Ukrainer:innen sowie Drittstaatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine haben. Der Rat der EU muss noch formell die Aktivierung der Richtlinie beschließen.

Das Statement darf gern zitiert oder als Hintergrundinformationen genutzt werden. Selbstverständlich steht die Kollegin als Ansprechperson zur Verfügung.

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