Weder ist die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) rechtsverbindlich noch hat ihre Einbindung in das Europäische Semester bislang Erfolge zur Stärkung der sozialen Dimension der EU erbracht. Um Jean-Claude Junckers Anspruch eines „sozialen ‚Triple-A‘“ für die EU gerecht zu werden, müssten die Grundsätze der ESSR über ein Sozialprotokoll zu einklagbaren Rechten werden. Solange dies nicht möglich ist, sollte in der Politikkoordinierung ihre Verbindlichkeit durch Mindeststandards gestärkt, die
Nutzung des begleitenden Social Scoreboards auf europäischer und nationaler Ebene intensiviert und für die Eurozone ein Sozialer Stabilitätspakt aus ihren Zielen beschlossen werden.
Das vollständige Policy Paper No. 02/18 von Prof. Dr. Björn Hacker finden Sie hier zum Download.