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Möglichkeiten und Grenzen eines neuen Elements im EU-Entscheidungssystem
01.03.2012

Rudolf Hrbek, Vizepräsident des Kuratoriums des IEP, ordnet in seinem Beitrag in Ausgabe 1/2012 von integration die EBI in frühere Bemühungen, die Rolle der Unionsbürger zu stärken, ein, beschreibt die Entstehung des Vertragsartikels zur EBI und erklärt das Verfahren zur Durchführung einer Initiative.

Rudolf Hrbek, Vizepräsident des Kuratoriums des IEP, ordnet in seinem Beitrag in Ausgabe 1/2012 von integration die EBI in frühere Bemühungen, die Rolle der Unionsbürger zu stärken, ein, beschreibt die Entstehung des Vertragsartikels zur EBI und erklärt das Verfahren zur Durchführung einer Initiative. Da das Verfahren wenig nutzerfreundlich und stark formalisiert sei und erwartet werden könne, dass in der EU-Politik etablierte Organisationen und nicht Bürger Initiativen anstrengen werden, kommt er bei der Diskussion der Potenziale und Grenzen des Instruments zu dem Ergebnis, dass die direkte Wirkung eher begrenzt sein wird.

Den Beitrag von Rudolf Hrbek in integration finden Sie auf den Internetseiten der Zeitschrift.

Über das Europäische Bürgerinitiative Projekt: Seit dem 1. April 2012 verfügen Unionsbürger/innen über ein neues Unionsbürgerrecht: die Europäische Bürgerinitiative (EBI). 1 Million Bürger/innen haben das Recht, die Kommission aufzufordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu einem Thema zu machen...

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