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Neue Studie untersucht Reformvorschläge zur Europäischen Bürgerinitiative
22.09.2017

Im Rahmen ihrer Priorität „Demokratischer Wandel“ kündigte die Europäische Kommission im Mai 2017 einen umfangreichen Überarbeitungsprozess der Verordnung (EU) 211/2011 über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) an. Das Instrument soll zur Stärkung der europäischen Bürgerbeteiligung nutzerfreundlicher gestaltet sowie seine Bekanntheit gesteigert werden.

Im Rahmen ihrer Priorität „Demokratischer Wandel“ kündigte die Europäische Kommission im Mai 2017 einen umfangreichen Überarbeitungsprozess der Verordnung (EU) 211/2011 über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) an. Das Instrument soll zur Stärkung der europäischen Bürgerbeteiligung nutzerfreundlicher gestaltet sowie seine Bekanntheit gesteigert werden. Von bisher 66 zugelassenen Bürgerinitiativen erreichten seit April 2012 lediglich drei die nötige Anzahl von einer Million Unterstützerunterschriften (Right2Water, Einer von uns/One of Us, Stop Vivisection). Dies deutet auf bestehende Defizite im Verfahren der EBI hin, das als demokratiestärkendes Beteiligungsinstrument gedacht ist. Zu ihrer Reform haben in den vergangenen Jahren zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, EBI-Organisatoren, europäische Akteure sowie WissenschaftlerInnen Vorschläge vorgelegt. Das Europäische Parlament wird vor dem Hintergrund der laufenden Überarbeitung der EBI-Verordnung im Herbst einen von Berichterstatter György Schöpflin vorbereiteten Initiativbericht an die Kommission diskutieren, welchen das Institut für Europäische Politik mit einer fundierten Analyse des europäischen Mehrwerts der Europäischen Bürgerinitiative begleitet.

Im Auftrag des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments untersucht das Institut für Europäische Politik vorliegende Reformvorschläge zur Europäischen Bürgerinitiative auf ihren europäischen Mehrwert hin und formuliert Politikempfehlungen und Handlungsalternativen für eine zielführende Reform der EBI.

Detaillierte Ziele der Studie:

  • Ziel der Studie ist, den europäischen Mehrwert der Europäischen Bürgerinitiative theoretisch herauszustellen und seinen praktischen Nutzen anhand vorliegender Reformvorschläge zu analysieren.
  • Ferner dient die Studie dazu, den Reformbedarf der Europäischen Bürgerinitiative differenziert aufzuzeigen und somit eine notwendige Überarbeitung der rechtlichen Grundlage zu begründen.
  • Schließlich gibt die Studie konkrete Politikempfehlungen ab, wie eine Überarbeitung der EBI-Verordnung eine effizientere Nutzung ihres europäischen Mehrwerts, kohärentere Verfahren und eine Stärkung europäischer Demokratie sicherstellen kann.

Projektzeitraum

Juli bis Oktober 2017

Projektteam

Julian Plottka, IEP
Julia Klein, IEP
Carmen Gerstenmeyer, IEP
Amelie Tittel, IEP

Über das Europäische Bürgerinitiative Projekt: Seit dem 1. April 2012 verfügen Unionsbürger/innen über ein neues Unionsbürgerrecht: die Europäische Bürgerinitiative (EBI). 1 Million Bürger/innen haben das Recht, die Kommission aufzufordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu einem Thema zu machen...

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