Institutionen der Europäischen Union nutzen in ihrer Politikgestaltung zunehmend „Soft Law“, also rechtlich nicht bindende Dokumente wie Empfehlungen, Mitteilungen, Leitlinien oder Handbücher. Soft Law wird einerseits dort eingesetzt, wo die Europäische Union nur über wenige gesetzgebende Kompetenzen verfügt, wie etwa in der Arbeitsmarkt- oder Sozialpolitik. Vielfach kommen Soft Law-Dokumente aber auch begleitend zu bindenden Rechtsakten zum Einsatz. Sie beantworten häufig praktische Fragen der Umsetzung oder nehmen Konkretisierungen vor, etwa bei europäischen Naturschutzvorgaben, europäischem Kartellrecht, Regelungen zur Finanzmarktaufsicht oder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Und während die einen die Vorteile dieser weichen Instrumente betonen – sie sind schneller und flexibler einzusetzen als hartes Recht – beklagen andere die fehlende Legitimität der Regelungen.
Zu unserem Frühstücksgespräch zum Thema „Hilfreich oder hinderlich? EU Soft Law in der nationalen Praxis“ am 6. November 2019 stellten unsere Gäste Prof. Dr. Miriam Hartlapp und Dr. Andreas Hofmann von der Freien Universität Berlin Ergebnisse aus dem interdisziplinären Forschungsprojekt SoLaR (Soft Law Research Network) vor.
Wir diskutieren, wie Verwaltungen und Gerichte EU Soft Law in den Bereichen Wettbewerb, Finanzmarkt, Umwelt und Soziales nutzen; welche Rolle EU Soft Law für europäisches Regieren in diesen Bereichen spielt und wie es sich auf der nationalstaatlichen und lokalen Ebene auswirkt; wann Soft Law Effizienzgewinne bringt und wann Legitimitätsprobleme für Regierungen und Verwaltungen überwiegen.
Ein ausführlicher Bericht folgt in Kürze.