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IEP-Mittagsgespräch mit Reinhard Silberberg am 25. Juni 2007: "Bilanz der deutschen Ratspräsidentschaft und Zukunft der EU"
25.06.2007

Reinhard Silberberg, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, zog im Jean-Monnet-Haus eine positive Bilanz der deutschen Ratspräsidentschaft: Sie sei ein Erfolg für Europa gewesen.

Reinhard Silberberg, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, zog im Jean-Monnet-Haus eine positive Bilanz der deutschen Ratspräsidentschaft: Sie sei ein Erfolg für Europa gewesen. Die Präsidentschaft solle nicht auf die Ergebnisse des Juni-Gipfels reduziert werden, da dies dem sehr breit angelegten Arbeitsprogramm nicht gerecht werde. Aus der Vielzahl der behandelten Themen und Fortschritte, die unter deutscher Präsidentschaft erzielt wurden, hob er besonders den Frühjahrsgipfel vom 8./9. März 2007 mit den weitreichenden Beschlüssen zum Klimaschutz und zur Energiepolitik hervor. Die Roaming-Verordnung werde rechtzeitig vor Beginn des Sommerurlaubs spürsame Kostensenkungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Durch den Beschluss, die wichtigsten Bestimmungen des Prümer Vertrags in den Rechtsrahmen der Union zu überführen, sei die polizeiliche Zusammenarbeit in der EU voran gekommen.

Zentrale Themen der außenpolitischen Agenda seien der Kosovo, Serbien, der Friedensprozess im Nahen Osten und die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik gewesen. In den transatlantischen Beziehungen seien mit den beiden sehr erfolgreichen Gipfeln – EU/USA vom 30. April und EU/Kanada vom 4. Juni – Fortschritte hinsichtlich der Vereinfachungen im regulativen Bereich zu verzeichnen.

Im Hinblick auf das Treffen des Europäischen Rates, erinnerte Silberberg daran, dass die deutsche Ratspräsidentschaft ihre Arbeit zur Zukunft des Verfassungsprozesses in einem schwierigen Umfeld begonnen habe. Die deutsche Präsidentschaft habe frühzeitig intensive bilaterale Konsultationen aufgenommen. Mit der Berliner Erklärung vom 25. März sei es gelungen die Mitgliedstaaten zu verpflichten, die Union bis 2009 auf eine neue vertragliche Grundlage zu stellen. Allerdings sei das Konzept des Verfassungsvertrags nicht durchzusetzen gewesen. Stattdessen habe man auf das Instrument eines Änderungsvertrages zurückgegriffen und ein Mandat für eine einzuberufende Regierungskonferenz formuliert, das im Grunde gar keines sei, sondern vielmehr den schon in allen wesentlichen Grundzügen ausgehandelten Reformvertrag darstellt. Während symbolische Elemente, wie die Flagge oder die Hymne gestrichen wurden, konnten die institutionellen Regelungen weitestgehend beibehalten werden. EG und EU erhielten als Union auch eine einheitliche Rechtspersönlichkeit, und der Begriff Gemeinschaft wurde generell durch den Begriff Union ersetzt. Die Grundrechtecharta werde zwar nicht in den Vertrag aufgenommen, jedoch werde ein primärrechtlicher Verweis auf die Charta als rechtsverbindliches Dokument eingefügt, mit einem opt-out für Großbritannien. Bei der Stimmgewichtung im Ministerrat würden die Nizza-Regelungen bis 2014 beibehalten, anschließend werde dann mit doppelter Mehrheit entschieden. Bis 2017 könnten Staaten bei einzelnen Legislativakten beantragen, nach der Nizza-Regelung für die qualifizierte Mehrheit zu verfahren, dem automatisch stattzugeben sei.

Abschließend betonte Staatssekretär Silberberg, dass die Verhandlungen zwar sehr, sehr schwer gewesen seien, gleichwohl aber als ein Erfolg für Europa bewertet werden könnten.

Über das Europagespräche Projekt: Die Europagespräche des IEP bringen Bürger:innen, Entscheidungsträger:innen, Wissenschaftler:innen und die Zivilgesellschaft zusammen, um Herausforderungen und Perspektiven der europäischen Integration zu diskutieren. Damit fördern sie die europapolitische Debatte in Deutschland.

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