Nach dem deutlichen Nein in Frankreich und den Niederlanden zum Verfassungsvertrag wird es in GASP und ESVP gegenwärtig nur in kleinen Schritten weitergehen, so die Einschätzung von Dr. Christoph Heusgen, dem Leiter der Policy Unit im Generalsekretariat des Rates in Brüssel, und einem der engsten Mitarbeiter des Hohen Vertreters für die GASP.
Wenngleich es – wie die Eurobarometer Umfragen regelmäßig bestätigen - in allen Mitgliedstaaten traditionell eine hohe Zustimmung für eine stärkere außen- und sicherheitspolitische Rolle der EU gebe, könne man jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und das im Verfassungsvertrag vorgesehene Amt eines Außenministers der Union und eines ihm zuarbeitenden Europäischen Auswärtigen Dienstes auf den Weg bringen.
Statt der im Verfassungsvertrag anvisierten „Doppelhut“ Konstruktion können Effizienz, Sichtbarkeit und Kontinuität der GASP nach Meinung des Referenten gegenwärtig nur dadurch gesteigert werden, dass dem bis 2009 amtierenden Hohen Vertreter für die GASP, Javier Solana, allmählich weitere Funktionen im GASP-Management übertragen werden und die Zusammenarbeit mit den Kommissionsdienststellen intensiviert wird, ohne dass es dazu einer Vertragsrevision bedarf. Ersteres hänge in besonderer Weise von der Bereitschaft der kommenden Präsidentschaften ab, dem niederländischen Beispiel des Jahres 2004 zu folgen und dem Hohen Vertreter den Vorsitz in bestimmten GASP-Gremien und in Dialogen mit Drittstaaten zu übertragen. Ein stärkerer Personalaustausch zwischen dem Mitarbeiterstab Solanas und der Europäischen Kommission, gemeinsame Initiativen beider Seiten zu Sachfragen – wie unlängst etwa zu Kongo oder Usbekistan - und ein im einzelnen noch zu definierendes gemeinsames „Dach“ von GASP-Vertretern, etwa den EU-Sonderbeauftragten, und Kommissionsdelegationen in Drittstaaten – z.B. auf dem Balkan – wurden als weitere konkrete Maßnahmen genannt, um dem immer wieder angemahnten Kohärenzgebot besser zu entsprechen.
Mittelfristig und in Abhängigkeit vom weiteren Schicksal des Verfassungsvertrags müsse man Dr. Heusgen zufolge allerdings auch darüber nachdenken, wie man GASP-relevante Teile des Verfassungsvertrages doch noch auf den Weg bringen könnte, weil die genannten prozeduralen Einzelschritte allein dem von den Staats- und Regierungschefs in der Europäischen Sicherheitsstrategie definierten Anspruch einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und den dort festgestellten internationalen Herausforderungen für die Europäer nicht gerecht werden könnten.