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IEP-Mittagsgespräch mit Reinhard Silberberg am 25. Juni 2007: “Bilanz der deutschen Ratspräsidentschaft und Zukunft der EU”

Reinhard Silberberg, Staats­se­kretär des Auswär­tigen Amtes, zog im Jean-Monnet-Haus eine positive Bilanz der deutschen Ratsprä­si­dent­schaft: Sie sei ein Erfolg für Europa gewesen. Die Präsi­dent­schaft solle nicht auf die Ergeb­nisse des Juni-Gipfels reduziert werden, da dies dem sehr breit angelegten Arbeits­pro­gramm nicht gerecht werde. Aus der Vielzahl der behan­delten Themen und Fortschritte, die unter deutscher Präsi­dent­schaft erzielt wurden, hob er besonders den Frühjahrs­gipfel vom 8./9. März 2007 mit den weitrei­chenden Beschlüssen zum Klima­schutz und zur Energie­po­litik hervor. Die Roaming-Verordnung werde recht­zeitig vor Beginn des Sommer­ur­laubs spürsame Kosten­sen­kungen für die Bürge­rinnen und Bürger bringen. Durch den Beschluss, die wichtigsten Bestim­mungen des Prümer Vertrags in den Rechts­rahmen der Union zu überführen, sei die polizei­liche Zusam­men­arbeit in der EU voran gekommen.

Zentrale Themen der außen­po­li­ti­schen Agenda seien der Kosovo, Serbien, der Friedens­prozess im Nahen Osten und die Stärkung der Europäi­schen Nachbar­schafts­po­litik gewesen. In den trans­at­lan­ti­schen Bezie­hungen seien mit den beiden sehr erfolg­reichen Gipfeln – EU/USA vom 30. April und EU/Kanada vom 4. Juni – Fortschritte hinsichtlich der Verein­fa­chungen im regula­tiven Bereich zu verzeichnen.

Im Hinblick auf das Treffen des Europäi­schen Rates, erinnerte Silberberg daran, dass die deutsche Ratsprä­si­dent­schaft ihre Arbeit zur Zukunft des Verfas­sungs­pro­zesses in einem schwie­rigen Umfeld begonnen habe. Die deutsche Präsi­dent­schaft habe frühzeitig intensive bilaterale Konsul­ta­tionen aufge­nommen. Mit der Berliner Erklärung vom 25. März sei es gelungen die Mitglied­staaten zu verpflichten, die Union bis 2009 auf eine neue vertrag­liche Grundlage zu stellen. Aller­dings sei das Konzept des Verfas­sungs­ver­trags nicht durch­zu­setzen gewesen. Statt­dessen habe man auf das Instrument eines Änderungs­ver­trages zurück­ge­griffen und ein Mandat für eine einzu­be­ru­fende Regie­rungs­kon­ferenz formu­liert, das im Grunde gar keines sei, sondern vielmehr den schon in allen wesent­lichen Grund­zügen ausge­han­delten Reform­vertrag darstellt. Während symbo­lische Elemente, wie die Flagge oder die Hymne gestrichen wurden, konnten die insti­tu­tio­nellen Regelungen weitest­gehend beibe­halten werden. EG und EU erhielten als Union auch eine einheit­liche Rechts­per­sön­lichkeit, und der Begriff Gemein­schaft wurde generell durch den Begriff Union ersetzt. Die Grund­rech­te­charta werde zwar nicht in den Vertrag aufge­nommen, jedoch werde ein primär­recht­licher Verweis auf die Charta als rechts­ver­bind­liches Dokument eingefügt, mit einem opt-out für Großbri­tannien. Bei der Stimm­ge­wichtung im Minis­terrat würden die Nizza-Regelungen bis 2014 beibe­halten, anschließend werde dann mit doppelter Mehrheit entschieden. Bis 2017 könnten Staaten bei einzelnen Legis­la­tiv­akten beantragen, nach der Nizza-Regelung für die quali­fi­zierte Mehrheit zu verfahren, dem automa­tisch statt­zu­geben sei.

Abschließend betonte Staats­se­kretär Silberberg, dass die Verhand­lungen zwar sehr, sehr schwer gewesen seien, gleichwohl aber als ein Erfolg für Europa bewertet werden könnten.