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Ukrainische Delegation erkundet den deutschen Verbraucherschutz
10.04.2019

Wie setzt Deutschland EU-Vorgaben im Bereich Verbrauchschutz um? Was bedeutet der Föderalismus für die Gewährleistung von Lebensmittelsicherheit? Wer setzt Verbraucherrechte durch und welche Rolle spielen dabei alternative Streitbeilegungsverfahren?

Wie setzt Deutschland EU-Vorgaben im Bereich Verbrauchschutz um? Was bedeutet der Föderalismus für die Gewährleistung von Lebensmittelsicherheit? Wer setzt Verbraucherrechte durch und welche Rolle spielen dabei alternative Streitbeilegungsverfahren?

Diese und viele weitere Fragen beantwortete unsere Studienreise für ukrainische VerbraucherschützerInnen, die uns vom 25. bis 30. März 2019 in Berlin besuchten. Für die 18 TeilnehmerInnen aus verschiedenen ukrainischen Regionen bildete die Reise den abschließenden Höhepunkt einer halbjährigen Trainingsreihe zur Umsetzung von EU-Verbraucherrecht in der Ukraine.

Die Workshops der Trainingsreihe bildeten die TeilnehmerInnen in den Grundlagen des EU-Verbraucherrechts sowie der Lebensmittelsicherheit aus, wobei zahlreiche Praxisbeispiele aus EU-Mitglieds- und Kandidatenländern betrachtet wurden.

Im Rahmen der EU-Assoziierung wird das ukrainische Verbraucherschutzsystem derzeit grundlegend reformiert. Die Rechtsangleichung an den sich ständig erweiternden EU-Verbraucherrechtsbestand sowie die institutionelle und praktische Ausgestaltung der Rechtsdurchsetzung bei begrenzten Ressourcen stellen für das Land eine enorme Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund sind die ukrainischen VerbraucherschützerInnen gefragt, sinnvolle Impulse für die Gestaltung der ukrainischen Verbraucherpolitik zu geben und so ihrer Rolle als Verbindungsglied zwischen Politik, Verwaltung und KonsumentInnen gerecht zu werden.

Die Studienreise nach Berlin diente dem Ziel, das Zusammenspiel von EU-Recht und nationalem Recht sowie dessen Durchsetzung in einem dezentral organisierten Staat aufzuzeigen. Wissen und Kompetenzen der TeilnehmerInnen wurden durch den Besuch staatlicher Institutionen, Verbraucherzetnralen, NGOs und weiterer Stakeholder gestärkt. Gleichzeitig bot die Studienreise den TeilnehmerInnen die Möglichkeit, ihre beruflichen Netzwerke auszubauen. Die Gruppe besuchte u.a. das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, den Verbraucherzentrale Bundesverband, die Stiftung Warentest, das Bundesinstitut für Risikobewertung, die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr sowie die Humboldt Consumer Law Clinic.

Mit den Berliner ExpertInnen diskutierte die Gruppe insbesondere über die institutionelle Anbindung der Bereiche Produkt- und Lebensmittelsicherheit und die Verantwortung der Unternehmen im Verhältnis zur staatlichen Marktüberwachung. Vor dem Hintergrund des ukrainischen Gerichtswesens fand die Praxis der Streitschlichtung besonderen Anklang. Darüber hinaus zog sich die Bedeutung von Verbraucherforschung für zielführende Verbraucherpolitik sowie effektiven Verbraucherschutz als roter Faden durch das Programm der Studienreise.

Die Studienreise fand im Rahmen unserer Civic School for Sound EU Practice statt, die vom Auswärtigen Amt gefördert wird.

Über das CiSEP – Civic School for Sound EU Practice in Ukraine Projekt: Die Civic School for Sound EU Practice (CiSEP) ist ein Trainingsprogramm für aktive Changemaker aus der ukrainischen Zivilgesellschaft. CiSEP schafft ein Expert:innennetzwerk zu Fragen des EU-Assoziierungsabkommens mit dem Ziel die Europäische Integration der Ukraine zu stärken.

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