Am 26. Juni 2003 fand das IEP-Mittagsgespräch mit Prof. Jürgen Meyer, Vertreter des Deutschen Bundestages im Europäischen Konvent, statt, mit einer Diskussion des „Forum Europa“ der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Im Zentrum des Vortrags von Prof. Meyer, dem Vertreter des Deutschen Bundestages im Europäischen Konvent, stand die Bewertung der Ergebnisse des Konvents. Meyer stellte die Errungenschaften des Konvents in den Vordergrund seiner Ausführungen. Er sagte, der nun vorgelegte Verfassungsentwurf sei eine sehr gute Grundlage für die im Oktober beginnende Regierungskonferenz. Er sprach sich ausdrücklich dagegen aus, „das Paket“ in der letzten Sitzung des Konvents oder während der Regierungskonferenz wieder aufzuschnüren. Der Konvent habe sich als geeignete Methode zur Weiterentwicklung der Europäischen Union erwiesen, auch wenn sein Präsident Valery Giscard d’Estaing versucht habe, seine Kompetenzen auszudehnen. In den Schlussbestimmungen (Teil IV) sei nun festgeschrieben, dass Änderungen der Verfassung grundsätzlich nur durch die Anwendung der Konventsmethode möglich seien. Diese Entwicklung lasse den Willen erkennen, mehr Demokratie bei der Weiterentwicklung der Europäischen Union zu wagen. Dies werde auch durch die neu in die Verfassung eingefügten plebiszitären Elemente deutlich. Ausführlich ging Meyer auf die Integration der Grundrechtscharta in den Verfassungsentwurf ein. Die Charta verdeutliche, dass die Union gemeinsamen Werten verpflichtet sei. Als Beispiel hierfür nannte Meyer die Verankerung des Prinzips der Solidarität, dem in der Charta ein eigenes Kapitel gewidmet worden sei. Darüber hinaus lobte Meyer die Fortentwicklung der institutionellen Strukturen der EU, insbesondere die Stärkung des Europäischen Parlaments. Der Verfassungsentwurf enthalte lediglich zwei „Schönheitsfehler“. Dazu zählte er die mangelnde Ausweitung der Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit und die verpasste Chance zur Reform des Euratom-Vertrags.