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IEP-Mittagsgespräch mit Jo Leinen am 7. Februar 2013: "Entwurf für die Europäische Verfassung"
07.02.2003

Benjamin Child / Unsplash
Benjamin Child / Unsplash

Am 7. Februar 2003 fand im Jean-Monnet-Haus das IEP-Mittagsgespräch mit Jo Leinen MdEP, Präsident der Union Europäischer Föderalisten (U.E.F.), statt.

Am 7. Februar 2003 fand im Jean-Monnet-Haus das IEP-Mittagsgespräch mit Jo Leinen MdEP, Präsident der Union Europäischer Föderalisten (U.E.F.), statt.

In der Präsentation seines Entwurfes einer Europäischen Verfassung ging Jo Leinen insbesondere auf einige im Konvent strittige Punkte ein und nahm hierzu aus föderalistischer Sicht Stellung.

Der Mensch müsse im Mittelpunkt der Politik und damit auch in der Präambel zur Europäischen Verfassung stehen, so Leinen zu Beginn seiner Ausführungen anlässlich des IEP-Mittagsgespräches. Mit Bezug auf die umstrittene Frage des Religionsbezuges in der Präambel bekräftigte er, dass die EU eine Union der Staaten und Bürger sei und keine Religionsgemeinschaft. Sie stelle eine Wertegemeinschaft dar. Die Hauptaufgabe des derzeitigen Verfassungsprozesses sei die Schaffung einer wirklich europäischen Demokratie auf dem Fundament gemeinsamer Rechte und Pflichten, so dass die Charta der Grundrechte vollständig in die Verfassung integriert und mehr Gewicht auf die Rolle der Bürger in der Union gelegt werden müsse. Dementsprechend solle auch das Europäische Parlament in seinen Rechten gestärkt werden, so dass es beispielsweise über die Einnahmen, auch in Form einer EU-Steuer, mitentscheiden könne. Außerdem müssten Elemente direkter Demokratie wie europäische Volksbegehren und -abstimmungen eingeführt werden.

Um die Demokratie auf europäischer Ebene zu stärken, sei die Wahl des Kommissionspräsidenten durch die Mehrheit der auf der Grundlage eines einheitlichen Wahlsystems gewählten Mitglieder des EP notwendig. Der Kommissionspräsident stehe der Exekutive der Union vor und leite die Sitzungen des Exekutivrates. Dem Europäischen Rat verbleibe die bewährte Funktion des Leitliniengebers. Im Europäischen Rat und im Legislativrat solle es in Zukunft weiterhin einen wechselnden Vorsitz geben. Die außenpolitische Vertretung der Union durch einen europäischen Außenminister müsse im Verantwortungsbereich der Europäischen Kommission liegen. Das Initiativmonopol im Gesetzgebungsverfahren müsse bei der Kommission bleiben und das Parlament in der Gesetzgebung dem Rat gleichgestellt werden.

Die Verfassung solle, so Leinen, aus zwei Teilen bestehen, für die unterschiedliche Änderungsverfahren vorgesehen seien. Zur Änderung des 1. Teils könnte der Konvent als Methode zur Verfassungsrevision institutionalisiert werden, der 2. Teil wiederum könnte durch ein erleichtertes Verfahren abgeändert werden. Für den Fall, dass ein Land die Verfassung nicht ratifiziere, solle ein Mechanismus in Kraft gesetzt werden, der zum Austritt dieses Landes aus der Union führen könne. Durch dieses Verfahren solle die Kohärenz in der Weiterentwicklung der Union gewahrt und die Einheit gestärkt werden.

Über das Europagespräche Projekt: Die Europagespräche des IEP bringen Bürger:innen, Entscheidungsträger:innen, Wissenschaftler:innen und die Zivilgesellschaft zusammen, um Herausforderungen und Perspektiven der europäischen Integration zu diskutieren. Damit fördern sie die europapolitische Debatte in Deutschland.

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