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Europäische Bürgerinitiative

Europäische Bürgerinitiative: große Erwartungen – erhebliche Skepsis

Seit dem 1. April 2012 verfügen Unionsbürger/innen über ein neues Unions­bür­ger­recht: die Europäische Bürger­initiative (EBI). 1 Million Bürger/innen haben das Recht, die Kommission aufzu­fordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu einem Thema zu machen, von dem sie denken, dass die Union dieses regeln sollte. Das IEP begleitet die Etablierung dieses neuen Instru­ments parti­zi­pa­tiver Demokratie als Teil der Umsetzung des Vertrags von Lissabon wissenschaftlich.

Die EBI als Instrument parti­zi­pa­tiver Demokratie bietet eine Chance, die Demokra­ti­sierung der EU weiter voran­zu­treiben. Insbe­sondere ihr Potenzial trans­na­tionale europäische Diskurse zu initi­ieren und neue Akteure und Bürger an den Entschei­dungs­pro­zessen auf Unions­ebene teilhaben zu lassen, bilden Unter­su­chungs­felder, denen sich das IEP widmet. Gleich­zeitig wird die EBI, was ihre Umsetzung durch die Kommission betrifft, von erheb­licher Skepsis aus der Zivil­ge­sell­schaft begleitet. Auch diese Fragen der Imple­men­tierung sind mit Blick auf die 2015 anste­hende Evalu­ierung der EBI-Verord­nungen Gegen­stand der Arbeit des IEP.

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