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Konrad Adenauer (1949 — 1963)

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Konrad Adenauer
Bundes­archiv, B 145 Bild-F078072-0004 / Katherine Young / CC-BY-SA 3.0


1949

01.04.1949
Das Verwal­tungsamt für Wirtschaft wird nach Anschluss der franzö­si­schen Zone und nach Gründung der Bundes­re­publik Deutschland (23.05.1949) in das Bundes­mi­nis­terium für Wirtschaft einge­gliedert. Die Europa­ab­teilung des Minis­te­riums (Abteilung E) nimmt bis in die 1990er Jahre eine zentrale Rolle bei der Koordi­nierung der deutschen Europa­po­litik ein.

05.05.1949
Der Europarat wird als älteste europäische Organi­sation mit Sitz in Straßburg gegründet. Die Bundes­re­publik Deutschland ist zunächst kein Mitglied.

23.05.1949
Das Grund­gesetz für die Bundes­re­publik Deutschland wird erlassen. In der Präambel heißt es, dass die junge Bundes­re­publik „als gleich­be­rech­tigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt“ dienen will. Art. 65 GG verankert das Ressort­prinzip und die Richt­li­ni­en­kom­petenz des Bundeskanzlers.

13.06.1949
In Wiesbaden wird der Deutsche Rat der Europäi­schen Bewegung, dem auch die EUD angehört, als Unter­or­ga­ni­sation der EMI gegründet. Der ursprüng­liche Name wird 1992 in Europäische Bewegung Deutschland (EBD) geändert, der heute 249 Organi­sa­tionen aus Wirtschaft und Gesell­schaft angehören.

15.09.1949
Adenauer wird vom Bundestag zum Bundes­kanzler gewählt. Sein Regie­rungs­motto ‚Souve­rä­ni­täts­er­langung durch Westin­te­gration‘ prägt die deutsche Europapolitik.

29.–31.10.1949
Auf dem Kongress der UEF wird mit der Vorlage eines Verfas­sungs­ent­wurfs für Europa die sogenannte ‚Bundespakt-Initiative‘ begründet. Dieser Entwurf wird später dem Europarat in einer Resolution übermittelt.

31.10.1949
Die Bundes­re­publik Deutschland tritt der Organi­sation für europäische wirtschaft­liche Zusam­men­arbeit (OEEC) bei, die 1961 von der OECD abgelöst wird.

22.11.1949
Das Peters­berger Abkommen begründet einen wesent­lichen ersten Schritt der von Adenauer verfolgten Strategie der Westin­te­gration. Der unter dem Besat­zungs­statut stehenden jungen Bundes­re­publik Deutschland werden von den drei Westmächten erste Zugeständ­nisse gemacht.


1950

09.05.1950
Der franzö­sische Außen­mi­nister Robert Schuman präsen­tiert im Salon de l’Horloge du Quai d’Orsay den sogenannten ‚Schuman-Plan‘. In enger Absprache mit Adenauer führt der Plan zur Gründung der Europäi­schen Gemein­schaft für Kohle und Stahl (EGKS).

13.07.1950
Nachdem sich auch der Bundestag mit den Stimmen der Koali­ti­ons­frak­tionen (CDU/CSU, DP und FDP) für einen Beitritt zum Europarat ausge­sprochen hat (15.06.1950), wird die Bundes­re­publik Deutschland
assozi­iertes Mitglied.

26.07.1950
In der 79. Sitzung des Deutschen Bundes­tages stimmt eine Mehrzahl der Abgeord­neten für das Projekt eines europäi­schen Bundes­paktes, der „eine überna­tionale Bundes­gewalt“ schaffen soll, und für die Übermittlung einer entspre­chenden Resolution an den Europarat.

24.10.1950
Der franzö­sische Minis­ter­prä­sident René Pleven legt einen Plan zur Bildung einer europäi­schen Armee vor. Bundes­kanzler Adenauer unter­stützt dies mit dem Ziel der deutschen Souveräntitätserlangung.


1951

15.03.1951
Das Auswärtige Amt (AA) wird nach dem Zweiten Weltkrieg in Bonn wieder­ge­gründet. Folgend kann sich die Bundes­re­publik Deutschland immer weiter in die sogenannte ‚westliche Welt‘ und in die inter­na­tio­nalen Organi­sa­tionen integrieren.

18.04.1951
Die Bundes­re­publik Deutschland ist Gründungs­mit­glied der EGKS, die durch den Vertrag von Paris gegründet wird.

02.05.1951
Die Bundes­re­publik Deutschland wird vollwer­tiges Mitglied des Europarates.

01.10.1951
Die Bundes­re­publik Deutschland unter­zeichnet das Allge­meine Zoll- und Handels­ab­kommen (GATT). Dieses Vertrags­system zum inter­na­tio­nalen Handel wurde bereits 1947 ins Leben gerufen.


1952

11.01.1952
Der Vertrag über die EGKS wird vom Bundestag ratifi­ziert (232 gegen 143 Stimmen, 3 Enthaltungen).

01.02.1952
In einer Stellung­nahme zum Entwurf des Gesetzes zum Vertrag über die Gründung der EGKS ruft der Bundesrat dazu auf, seine Mitwirkung bei der Willens­bildung der deutschen Stellen im Rahmen des Schuman-Plans gesetzlich zu verankern.

05.03.1952
In einem Interview mit Ernst Fried­laender im NDWR erklärt Bundes­kanzler Adenauer, dass „der Schumanplan wie die europäische Vertei­di­gungs­ge­mein­schaft (…) immer nur als Vorstufe (…) eines europäi­schen Bundes­staates gedacht [waren] (…) [und] eine europäische Verfassung so schnell wie möglich geschaffen werden müsste.“

26.05.1952
Die erste Fassung des Deutsch­land­ver­trags wird auf dem Petersberg bei Bonn unter­zeichnet. Einen Tag später wird in Paris der Vertrag über die Gründung einer Europäi­schen Vertei­di­gungs­ge­mein­schaft (EVG-Vertrag) von den Regie­rungs­chefs und Präsi­denten Belgiens, der Bundes­re­publik Deutschland, Frank­reichs, Italiens, Luxem­burgs und der Nieder­lande unterzeichnet.

23.07.1952
Der EGKS-Vertrag tritt in Kraft.


1953

19.03.1953
Der Bundestag verab­schiedet den Deutsch­land­vertrag und den EVG-Vertrag, der auch mit einer Europäi­schen Politi­schen Gemein­schaft (EPG) verbunden werden soll.

15.05.1953
Der Bundesrat stimmt den Verträgen zu.


1954

27.05.1954
Adenauer wird der Karls­preis zu Aachen für die Förderung eines geeinten Europas verliehen.

30.08.1954
Die franzö­sische Natio­nal­ver­sammlung lehnt die Ratifi­zierung des EVG-Vertrags ab. Adenauer spricht von einem „schwarzen Tag für Europa“ und Jean Monnet tritt am 10.11.1954 als Vorsit­zender der Hohen Behörde der EGKS unter anderem als Reaktion auf das Scheitern der EVG zurück.

23.10.1954
In Reaktion auf das Scheitern des EVG-Vertrags unter­zeichnen die Mitglieder des Brüssler Paktes, die Bundes­re­publik Deutschland und Italien den Vertrag über die Westeu­ro­päische Union (WEU-Vertrag). Dieser ist Bestandteil der Pariser Verträge zwischen den Westmächten und der Bundes­re­publik Deutschland. Durch die Pariser Verträge wird auch der Beitritt der Bundes­re­publik Deutschland zur NATO möglich.


1955

27.02.1955
Der deutsche Bundestag ratifi­ziert die Pariser Verträge.

05.05.1955
Mit den Pariser Verträgen tritt die endgültige Fassung des Deutsch­land­ver­trags in Kraft, der das Besat­zungs­statut aufhebt. In Art. 7 des Deutsch­land­ver­trags wird das gemeinsame Ziel festgelegt, ein „wieder­ver­ei­nigtes Deutschland (…), das in die europäische Gemein­schaft integriert ist“, anzustreben.

09.05.1955
Die Bundes­re­publik Deutschland wird offiziell in die NATO aufgenommen.

01.–03.06.1955
Auf der Konferenz von Messina treffen sich die Außen­mi­nister der EGKS-Staaten und verfassen eine Resolution mit der Absichts­er­klärung, eine Europäische Atomge­mein­schaft und einen gemein­samen Markt zu gründen. Mit der Prüfung der Möglich­keiten eines solchen Vorhabens wird ein Ausschuss unter der Leitung von Paul-Henri Spaak beauftragt.

13.10.1955
Jean Monnet gründet in Paris das Aktions­ko­mitee für die Verei­nigten Staaten von Europa (ACUSE). In den zwanzig Jahren bis zu seiner Auflösung betei­ligen sich viele deutsche Akteure wie Kurt Georg Kiesinger (CDU), Herbert Richard Wehner (SPD) und Willy Brandt (SPD) an der Arbeit des Komitees.


1956

27.10.1956
Der Vertrag zwischen der Bundes­re­publik Deutschland und der Franzö­si­schen Republik zur Regelung der Saarfrage (Saarvertrag) wird in Luxemburg unter­zeichnet. Dies ist ein entschei­dender Schritt der
deutsch-franzö­si­schen Aussöhnung.


1957

25.03.1957
Als Gründungs­mit­glied unter­zeichnet die Bundes­re­publik Deutschland die Römischen Verträge zur Gründung der Europäi­schen Wirtschafts­ge­mein­schaft (EWG) und der Europäi­schen Atomge­mein­schaft (EAG/Euratom).

05.07.1957
Die Römischen Verträge werden vom Bundestag gegen die Stimmen der FDP und des Gesamt­deut­schen Blocks/Bund der Heimat­ver­trie­benen und Entrech­teten (GB/BHE) angenommen.

27.07.1957
Das Gesetz zu den Römischen Verträgen vom 25.03.1957 zur Gründung der EWG und der EAG tritt in Kraft.

20.12.1957
Der Bundesrat beschließt die Einrichtung eines Sonder­aus­schusses Gemein­samer Markt und Freihan­delszone, der heutige Ausschuss für Fragen der Europäi­schen Union. Dies ermög­licht den deutschen Ländern, effektiv auf die sie betref­fenden Vorschläge der EWG-Kommission zu reagieren.


1958

01.01.1958
Die von Belgien, der Bundes­re­publik Deutschland, Frank­reich, Italien, Luxemburg und den Nieder­landen beschlos­senen Römischen Verträge treten in Kraft.

07.01.1958
Hallstein wird erster Präsident der Kommission der EWG.

25.01.1958
Auf der konsti­tu­ie­renden Sitzung des Rates der EWG wird die Einrichtung eines Ausschusses der Ständigen Vertreter (AstV; ab 1962 AstV I und AstV II) der Mitglied­staaten in Brüssel beschlossen.

01.07.1958
Die Bundes­re­publik Deutschland übernimmt zum ersten Mal die Ratsprä­si­dent­schaft in der EWG.


1959

25.04.1959
Auf Initiative der EUD und seines Präsi­denten Friedrich Carl Freiherr von Oppenheim wird das Bildungswerk Europäische Politik (BEP) ins Leben gerufen, dessen Ziel es ist, durch europa­po­li­tische Bildung
ein europäi­sches Bewusstsein zu schaffen. Der sukzes­siven Ausweitung der Inhalte und Themen folgt 1964 die Umbenennung in Institut für Europäische Politik (IEP).


1961

11.05.1961
Hallstein erhält den Inter­na­tio­nalen Karls­preis zu Aachen in „Anerkennung seiner unermüdlichen,
auf tiefgrün­diger Kenntnis der Probleme beruhenden zielbe­wussten Arbeit für die europäische Föderation“.

01.07.1961
Die Bundes­re­publik Deutschland übernimmt die Ratsprä­si­dent­schaft in der EWG.

02.11.1961
Bundes­kanzler Adenauer unter­stützt die Idee eines ‚Europa der Staaten‘, welches sich in den Plänen des franzö­si­schen Diplo­maten Christian Fouchet finden lässt. Der Plan schlägt die Gründung einer inter­gou­ver­ne­men­talen Europäi­schen Politi­schen Union (EPU) vor, scheitert jedoch 1962.


1962

24.10.1962
Die EWG-Kommission unter dem Vorsitz Hallsteins veröf­fent­licht ein Aktions­pro­gramm für die zweite Stufe des Aufbaus eines Gemein­samen Marktes, in dem auch eine Währungs­union anvisiert wird.


1963

22.01.1963
Deutschland und Frank­reich unter­zeichnen den Vertrag über die deutsch-franzö­sische Zusam­men­arbeit (Élysée-Vertrag). Dieser wird zunächst von den übrigen Mitglied­staaten kritisch gesehen, ist jedoch nach Scheitern der EPU ein wichtiger Schritt für den deutsch-franzö­si­schen Integrationsmotor.

06.02.1963
Das Bundes­ka­binett richtet den Staats­se­kre­tär­aus­schuss für Europa­fragen ein. Neben dem Bundes­ka­binett ist er das höchste Koordi­nie­rungs­gremium in Europa­fragen. Bis 1998 wird es vom Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium koordi­niert und danach anschließend vom Auswär­tigen Amt.

18.10.1963
Bundes­kanzler Ludwig Erhard (CDU) bekennt sich in einer Regie­rungs­er­klärung vor dem Deutschen Bundestag dazu, das „Einigungswerk Europas“ fortzuführen. Sein Fokus liegt dabei auf wirtschaft­lichen Komponenten.


Die Chrono­logie deutscher Europa­po­litik wurde als Teil des Handbuchs zur deutschen Europa­po­litik von Richard Steinberg erarbeitet.