Helmut Kohl (1982 — 1998)
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1982 | 1983 | 1984 | 1985 | 1986 | 1987 | 1988 | 1989 | 1990 | 1991 | 1992 | 1993 | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | 1998
1982
13.10.1982
In seiner ersten Regierungserklärung bettet Bundeskanzler Helmut Kohl die Frage der deutschen Wiedervereinigung in einen europäischen Kontext und verweist dabei auf Genscher: „Deutschlandpolitik ist europäische Friedenspolitik.“
1983
01.01.1983
Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäischen Gemeinschaften. Unter deutschem Vorsitz werden die 1982 beschlossenen sozialen und wirtschaftlichen Ziele sowie die Erweiterungsbestrebungen auf einem Treffen in Brüssel (21./22.03.1983) bestätigt.
19.06.1983
Die zum Abschluss der deutschen Ratspräsidentschaft auf dem Stuttgarter Gipfel verabschiedete Feierliche Deklaration zur Europäischen Union bleibt hinter den Forderungen der Genscher-Colombo-Initiative zurück, ist jedoch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einheitlichen Europäischen Akte (EEA).
1984
31.05.1984
Karl Carstens (CDU) wird der Internationale Karlspreis zu Aachen für „sein unermüdliches Wirken um die Förderung des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenschlusses der Europäischen Gemeinschaft“ verliehen.
1985
16.05.1985
Bundeslandwirtschaftsminister Ignaz Kiechle (CSU) legt im Rat der EG-Landwirtschaftsminister ein Veto gegen die Agrarpreis-Beschlüsse zur Getreidepreissenkung ein, um die landwirtschaftlichen Einnahmen zu stützen. Da im Rat in der Folge kein Beschluss zustande kommt, senkt die EG-Kommission am 19. Juni 1985 die Preise dennoch um 1,8 Prozent (Notregime).
14.06.1985
Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande unterzeichnen das Schengener Übereinkommen (Schengen I) über den schrittweisen Abbau der gegenseitigen Grenzkontrollen. Das Übereinkommen geht auf eine Initiative der Bundesrepublik und Frankreichs zurück.
28./29.06.1985
Auf der Tagung des Europäischen Rates in Mailand wird die Einsetzung einer Regierungskonferenz beschlossen, die sich mit einer Reform der EG-Verträge befassen soll. Hierbei setzen sich Bundeskanzler Kohl und der französische Präsident Mitterrand gegen den Widerstand von Großbritannien und Dänemark durch.
1986
01.01.1986
Die jungen Demokratien Spanien und Portugal werden Mitglieder der Europäischen Gemeinschaften. Griechenland wurde bereits 1981 ein Vollmitglied.
17.02.1986
Die Unterzeichnung der EEA durch die ersten Mitgliedstaaten, welche in der Folge der Genscher-Colombo-Initiative die erste Reform des EG-Vertragsrechts darstellt und die von Kohl und Mitterrand wesentlich unterstützt wurde, beendet die sogenannte ‚Eurosklerose‘. Die restlichen Mitgliedstaaten unterschreiben am 28.02.1986.
22.10.1986
Das BVerfG revidiert in seinem Solange-II-Beschluss (BverfGE 73, 339) seine Solange-I-Rechtsprechung zur Prüfung der Vereinbarkeit von Gemeinschaftsrechtsakten mit dem Grundgesetz. Es hebt hervor, dass der von den Europäischen Gemeinschaften und insbesondere vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) garantierte Grundrechtsschutz eine Prüfung durch das BVerfG in der Regel überflüssig mache.
19.12.1986
Nach dem Bundestag stimmt auch der Bundesrat der Ratifizierung der EEA zu. Zuvor hatten die Bundesländer ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht in Fragen der Europäischen Gemeinschaften gefordert.
1987
01.07.1987
Die EEA tritt in Kraft.
1988
01.01.1988
Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäischen Gemeinschaft. Vehement unterstützt sie das Arbeitsprogramm der Kommission „Die europäische Akte muss ein Erfolg werden – eine neue Perspektive für Europa“.
26.02.1988
Bundesaußenminister Genscher legt ein „Memorandum für die Schaffung eines europäischen Währungsraumes und einer Europäischen Zentralbank“ vor, in dem er sich für eine europäische Einheitswährung ausspricht.
12.05.1988
Mit einer gemeinsamen Erklärung der deutschen und italienischen Regierung wird das Deutsch-Italienische Gesprächsforum zum transnationalen und bilateralen Austausch gegründet. Das IEP wird mit seiner Ausrichtung beauftragt.
27./28.06.1988
Auf dem Europäischen Rat in Hannover wird zum Abschluss der deutschen Ratspräsidentschaft ein Ausschuss der Zentralbankgouverneure der EG-Mitgliedstaaten eingesetzt. Der Ausschuss zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungsunion steht unter der Leitung von Kommissionspräsident Jacques Delors und ihm gehört auch Bundesbankpräsident Karl Otto Pöhl an.
14.09.1988
Die EG-Kammer des Bundesrates, in der über für die Länder relevante Rechtsetzungsvorhaben der Europäischen Gemeinschaften beraten wird, tagt erstmals.
01.11.1988
Kohl und Mitterrand erhalten den Internationalen Karlspreis für ihre Verdienste um die deutschfranzösische
Freundschaft.
1989
17.04.1989
Der Ausschuss zur Prüfung der WWU präsentiert den sogenannten ‚Delors-Bericht‘. Für die Schaffung eines Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) dient das Bundesbanksystem als Vorbild.
09.11.1989
Auf einer Fernsehkonferenz verkündet Günther Schabowski, dass die DDR-Grenzen für privat reisende DDR-Bürger „unverzüglich“ geöffnet werden. Eine Massenbewegung führt zur Öffnung der ersten Grenzübergänge.
10.11.1989
Vor dem Rathaus von Schöneberg in Berlin spricht Brandt nach der Öffnung der innerdeutschen Grenze vom Zusammenwachsen Europas. In Interviews am selben Tag sagt er: „Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört.“
28.11.1989
Bundeskanzler Kohl präsentiert ein „Zehn-Punkte-Programm zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas“. Er hebt hervor, dass ein zukünftiges geeintes Deutschland nur als fester Teil der Europäischen Gemeinschaften denkbar ist. Das Programm wird am 01.12.1989 vom Bundestag gebilligt.
08./09.12.1989
In einer Grundsatzerklärung auf dem EG-Gipfel von Straßburg erkennen die Staats- und Regierungschefs Deutschlands Recht auf Einheit an.
1990
17.01.1990
Bundeskanzler Kohl erklärt in einer Rede beim Pariser Institut Francais des Relations Internationals (IFRI): „Die Bundesrepublik Deutschland steht ohne Wenn und Aber zu ihrer europäischen Verantwortung – denn gerade für uns Deutsche gilt: Europa ist unser Schicksal.“
08.03.1990
Der Bundestag verabschiedet die Garantieerklärung für die Oder-Neiße-Grenze zu Polen.
18.04.1990
Vor dem EG-Sondergipfel in Dublin schicken Bundeskanzler Kohl und der französische Präsident Mitterrand einen Plan zur Beschleunigung des „politischen Aufbaus des Europas der Zwölf“ an den Ratsvorsitzenden. Sie schlagen neben den intensiveren Vorbereitungen einer Regierungskonferenz zur Schaffung einer WWU auch eine zur Vorbereitung einer Politischen Union vor.
28.04.1990
Auf dem EG-Sondergipfel in Dublin unterstützen die Mitgliedstaaten einheitlich die angestrebte deutsche Vereinigung. Diese sei „positiver Faktor in der Entwicklung Europas im allgemeinen und der Gemeinschaft im besonderen“. Außerdem wird die Einberufung der Regierungskonferenzen über die WWU und die Politische Union beschlossen.
05.05.1990
Bei den Zwei-Plus-Vier-Gesprächen verhandeln Vertreter der Bundesrepublik Deutschland und der DDR mit Vertretern der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs in Bonn die deutsche Wiedervereinigung.
15.06.1990
Das Dubliner Übereinkommen (Dublin I) wird von den Mitgliedstaaten unterschrieben. Das von der Bundesrepublik Deutschland unterstützte Abkommen regelt die Zuständigkeiten für Asylverfahren ab dem 01.09.1997. Es wird am 18.02.2003 (Dublin II) und am 26.06.2013 (Dublin III) reformiert.
19.06.1990
In Schengen unterzeichnen Vertreter aus der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg das Schengen-Durchführungsübereinkommen (Schengen II). Gemeinsam mit dem Schengener Übereinabkommen von 1985 bildet er den Schengen-Besitzstand. Dieser tritt erst 1995 tatsächlich in Kraft.
22.06.1990
Die zweite Verhandlungsrunde der Zwei-Plus-Vier-Gespräche in Ost-Berlin beginnt.
25./26.06.1990
Der Europäische Rat von Dublin folgt der deutsch-französischen Initiative und beschließt die schnelle Eröffnung der Regierungskonferenzen zur WWU und zur Politischen Union.
17.07.1990
An der dritten Verhandlungsrunde der Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen in Paris nimmt die Republik Polen teil, da es um die Bestimmung der polnischen Grenze zu Deutschland ging.
31.08.1990
Der Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Einigungsvertrag) wird mit Wirkung zum 03.10.1990 unterzeichnet. Dies beeinflusst maßgeblich die vierte Runde der Zwei-Plus-Vier-Gespräche in Moskau.
12.09.1990
Der Abschluss des Zwei-Plus-Vier-Vertrags in Moskau markiert die volle Souveränitätserlangung des geeinten Deutschlands. Mit seinem Inkrafttreten am 15.03.1991 entfallen die letzten alliierten Vorbehaltsrechte.
03.10.1990
Der Beitritt von fünf neuen Bundesländern zur Bundesrepublik Deutschland ist die erste Osterweiterung der Gemeinschaft. Bundeskanzler Kohl spricht in einer Botschaft an alle Regierungen der Welt, dass die geeinte Bundesrepublik „dem Frieden in der Welt dienen und die Einigung Europas voranbringen“ wird.
17.10.1990
Der deutsche und der französische Verteidigungsminister, Dr. Gerhard Stoltenberg und Jean-Pierre Chévènement, nehmen die deutsch-französische Brigade in Dienst. Sie umfasst 4.200 deutsche und französische Soldaten.
14.11.1990
Deutschland und Polen unterzeichnen einen „Vertrag zur Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenzen“.
19.–21.11.1990
Gemeinsam mit 33 anderen teilnehmenden Staaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) unterschreibt die Bundesrepublik Deutschland die Charta von Paris. Diese bezeichnet die deutsche Einheit als „bedeutsamen Beitrag zu einer dauerhaften und gerechten Friedensordnung für ein geeintes demokratisches Europa“.
22.11.1990
In seiner Regierungserklärung zu den Ergebnissen des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der KSZE in Paris und zum Europäischen Rat von Rom erklärt Bundeskanzler Kohl im Bundestag: „Für uns gilt unverändert, dass das europäische Einigungswerk ohne die volle Einbeziehung der Sicherheitspolitik und langfristig auch der Verteidigung unvollständig bleibt“.
14./15.12.1990
Auf dem Europäischen Rat in Rom werden die Regierungskonferenzen zur WWU und zur Politischen Union eröffnet.
1991
15.03.1991
Mit der Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde tritt der Zwei-Plus-Vier-Vertrag in Kraft.
17.06.1991
Der Deutsch-Polnische Nachbarschaftsvertrag wird in Bonn von deutschen und polnischen Regierungsvertretern unterzeichnet.
27.08.1991
Unter dem Vorsitz des Präsidenten des französischen Verfassungsgerichts Robert Badinter nimmt die sogenannte ‚Badinter-Kommission‘ ihre Arbeit auf, der auch die Präsidenten des deutschen, italienischen, spanischen und belgischen Verfassungsgerichts angehören. Bis zum 13.08.1993 legt die Kommission 15 Gutachten vor, die sich mit völkerrechtlichen Fragestellungen zum Zerfall Jugoslawiens befassen.
28./29.08.1991
In Weimar trifft Bundesaußenminister Genscher erstmals mit seinen französischen und polnischen Kollegen, Roland Dumas und Krzysztof Skubiszewski, zusammen. Seitdem treffen sich Vertreter dieser drei Länder als sogenanntes ‚Weimarer Dreieck‘ regelmäßig, um ihre Politiken aufeinander abzustimmen und den europäischen Integrationsprozess zu stärken.
27.11.1991
In einer Rede vor dem Deutschen Bundestag kündigt Bundeskanzler Kohl an, die jungen Staaten Slowenien und Kroatien noch bis Weihnachten anzuerkennen. Damit übt er erheblichen Druck auf die diesbezüglichen EG-Entscheidungsprozesse aus.
09./10.12.1991
In Maastricht werden die Regierungskonferenzen beendet und die Mitgliedstaaten beschließen die Gründung einer Europäischen Union. Bis spätestens 1999 soll eine Wirtschafts- und Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung errichtet werden. Deutschland und Frankreich bekunden den Willen zur Gründung einer europäischen Armee.
13.12.1991
In einer Rede vor dem Deutschen Bundestag bezeichnet Bundeskanzler Kohl die Subsidiaritätsklausel im Maastricht-Vertrag als Sicherstellung, „dass sich die Gemeinschaft auf ein föderal aufgebautes Europa hin entwickelt“.
17.12.1991
Auf Betreiben der Bundesrepublik Deutschland beschließen die Außenminister der EG-Mitgliedstaaten die Anerkennung von Slowenien und Kroatien als unabhängige Staaten zum 15.01.1992.
1992
07.02.1992
Der Vertrag von Maastricht wird unterzeichnet. Durch ihn wird die Europäische Union mit einer Währungsunion und einer Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Innen- und Justizpolitik geschaffen. Er wird zur Grundlage zahlreicher Veränderungen, unter anderem im deutschen Geld und Zentralbankenwesen, und verpflichtet zur Währungsunion.
27.02.1992
Bundeskanzler Kohl und Staatspräsident Vaclav Havel unterzeichnen einen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei.
22.05.1992
In La Rochelle unterzeichnen die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich die Gründungsakte des Eurokorps. Dem multinationalen militärischen Großverband treten später auch Belgien, Luxemburg und Spanien bei.
15.07.1992
Die Bundesregierung beschließt die Beteiligung der deutschen Marine an der Überwachung des UN-Embargos gegen Jugoslawien.
22.07.1992
Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU) erklärt vor dem Deutschen Bundestag, dass die deutsche „Kultur der Zurückhaltung“ in außen- und verteidigungspolitischen Bereichen den globalen Herausforderungen nicht mehr gerecht werde.
01./02.10.1992
Die erste Tagung der Europaministerkonferenz (EMK) findet statt. Seit der Gründung tagt die EMK drei- bis viermal jährlich und koordiniert die Positionen der deutschen Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union. An den Konferenzen nehmen Europabeauftragte/Europaminister der Länder sowie Europareferenten der Landesverwaltungen und Länderbeobachter teil.
09.11.1992
Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) tritt endgültig in Kraft. Er legt eine Obergrenze für die Anzahl schwerer Waffen fest.
02.12.1992
In einer namentlichen Abstimmung stimmt ein Großteil der Abgeordneten des Bundestages für den Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und verabschiedet so das Gesetz zum Maastricht-Vertrag. Der Bundesrat ratifiziert den Vertrag am 18.12.1992. Unmittelbar danach wird beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen den Vertrag eingereicht.
21.12.1992
In das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird ein neuer Art. 23 eingefügt; mit ihm bekennt sich die Bundesrepublik klar zu einem vereinten Europa und zur Mitwirkung an der Entwicklung der Europäischen Union. Der sogenannte ‚Europa-Artikel‘ entfaltet eine große rechtliche Wirkung.
1993
01.01.1993
Der gemeinsame Binnenmarkt tritt in Kraft. Ab sofort gilt in den EG-Mitgliedstaaten freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital.
12.03.1993
Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) stärkt das Mitwirkungsrecht der deutschen Länder. Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) regelt die Mitwirkung des Bundestages in Fragen der Europäischen Union.
26.05.1993
Im sogenannten ‚Asylkompromiss‘ beschließt der Bundestag eine Verschärfung des Asylrechts. Nach steigenden Asylbewerberzahlen und damit einhergehenden ausländerfeindlichen Ausschreitungen beschließen die Abgeordneten die Einführung der Drittstaatenregelung. Asylbewerber, die aus einem anderen EU- oder Nachbarland Deutschlands einreisen, haben keinen Anspruch auf Asyl. Auch Bewerber aus sicheren Drittstaaten können abgeschoben werden.
12.10.1993
In einer Grundsatzentscheidung lehnt das BVerfG die Klage gegen den EU-Vertrag ab und bestätigt die Vereinbarkeit von EU-Recht (Maastrichter Vertrag) mit deutschem Recht. Nach dem richtungsweisenden Maastricht-Urteil (BVerfG 89, 155), in dem die Europäische Union als Staatenverbund bezeichnet wird, wird die Ratifizierungsurkunde in Rom hinterlegt.
29.10.1993
Frankfurt am Main wird zum Sitz des zu gründenden Europäischen Währungsinstituts (EWI), Vorläufer der EZB, bestimmt.
29.10.1993
Die Bund-Länder-Vereinbarung zum EUZBLG verpflichtet die Bundesregierung in europapolitischen Fragen, die eine einstimmige Entscheidung im Rat erfordern, Einvernehmen mit dem Bundesrat zu schaffen.
01.11.1993
Mit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags und der Gründung der Europäischen Union wird der Ausschuss für Fragen der Europäischen Gemeinschaften des Bundesrates zum Ausschuss für Fragen der Europäischen Union umbenannt.
05.11.1993
Die Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland, Belgiens und Frankreichs stellen das Eurokorps offiziell in Dienst. Spanien tritt 1994 und Luxemburg 1996 bei.
26.11.1993
Die EG-Kammer des Bundesrates wird nach der Gründung der Europäischen Union in Europakammer umbenannt (Art. 52 GG).
1994
01.01.1994
Die Bestimmung über eine vertiefte Freihandelszone, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit Norwegen, Island und Liechtenstein, tritt in Kraft.
01.01.1994
In Frankfurt am Main wird das EWI gegründet.
01.07.1994
Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Unter deutscher Ratspräsidentschaft werden erste Schritte zu der von ihr forcierten Osterweiterung umgesetzt.
01.09.1994
Wolfgang Schäuble und Karl Lamers (beide CDU) stellen das Papier „Überlegungen zur europäischen Politik“ vor. In diesem befürworten sie die Festigung eines Kerneuropas und differenzierte Integrationskonzepte.
10.11.1994
Zu Beginn der 13. Legislaturperiode wird der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Europaausschuss) im Deutschen Bundestag gegründet (Art. 45 GG). Der Ausschuss ist zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration.
9./10.12.1994
Auf der Tagung des Europäischen Rates in Essen wird die von der Kommission vorgeschlagene Heranführungsstrategie für die assoziierten MOE-Staaten beschlossen. Dies bringt unter anderem die deutsche Ratspräsidentschaft zu einem gelungenen Abschluss.
1995
01.01.1995
Österreich, Finnland und Schweden treten der Europäischen Union bei.
26.03.1995
Das Schengener Durchführungsübereinkommen zur Umsetzung des Schengener Abkommens vom Juni 1985 über den Wegfall von Personenkontrollen an EU-Binnengrenzen tritt in den Benelux-Staaten, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland, Portugal und Spanien in Kraft. Heute sind 26 Länder Mitglieder des Abkommens.
11.11.1995
Vor dem deutschen Bundestag schlägt Bundesfinanzminister Theodor Waigel (CSU) die Gründung eines Stabilitätspakts vor, um die Einhaltung der Konvergenzkriterien des Vertrags von Maastricht auch in der WWU zu gewährleisten. Seine Pläne präsentiert er auch den EU-Finanzministern und der Kommission.
1996
29.03.1996
Nach einem Gedankenaustausch mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Klaus Hänsch, eröffnet der Europäische Rat von Turin eine Regierungskonferenz zur Reform der Europäischen Union. Diese führt schließlich zum Vertrag von Amsterdam.
13./14.12.1996
In Dublin stimmt der Europäische Rat auf deutsch-französische Initiative der Etablierung eines Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) zu.
1997
08.05.1997
Roman Herzog (CDU) wird der Internationale Karlspreis für sein „Eintreten für die Verständigung und Friedenswahrung in Europa“ überreicht.
16./17.06.1997
Nach Unstimmigkeiten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich wurde die Entschließung des Europäischen Rates über den SWP auf dem Gipfel von Amsterdam durch einen Kompromiss zwischen Kohl und Jacques Chirac möglich.
18.06.1997
Der Vertrag von Amsterdam wird nach Abschluss der Regierungskonferenz von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Aus deutscher Sicht beinhaltet er bei der Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen und bei der Stärkung der Gemeinschaftsinstitutionen zu geringe Fortschritte.
01.07.1997
In einer Rede vor dem Bayerischen Unternehmertag der Vereinigung der Arbeitgeberverbände in München bezeichnet Bundeskanzler Kohl die Verwendung der Bezeichnung „Vereinigte Staaten von Europa“ als einen „Fehler“, da dies zu Missverständnissen führe.
02.08.1997
Der SWP wird im Amtsblatt der EG veröffentlicht. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Vorfeld gegen die Einführung eines Bailouts und für ein Verbot der Monetarisierung von Staatsdefiziten eingesetzt.
02.10.1997
Der Vertrag von Amsterdam wird unterzeichnet. Mit Hinblick auf eine Osterweiterung der Gemeinschaft konnten die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich Fortschritte im Integrationsprozess erzielen. Keine Erfolge wurde bei den sogenannten ‚Amsterdamer leftovers‘ erzielt: Größe der Kommission, Stimmengewicht im Rat und qualifizierte Mehrheitsentscheidungen.
1998
31.03.1998
Die Europäische Union eröffnet Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
23.04.1998
Mit großer Mehrheit stimmen die Abgeordneten des Bundestages für die Einführung des Euro ab dem 01.01.1999.
01.06.1998
Die Europäische Zentralbank (EZB) wird Nachfolgerin des EWI mit Sitz in Frankfurt am Main.
08.06.1998
In einer ergänzenden Vereinbarung zum EUZBLG wird sichergestellt, dass die Stellungnahme des Bundesrates berücksichtigt wird, wenn Gesetzgebungs- oder Verwaltungszuständigkeiten der Länder betroffen sind.
Die Chronologie deutscher Europapolitik wurde als Teil des Handbuchs zur deutschen Europapolitik von Richard Steinberg erarbeitet.