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Helmut Kohl (1982 — 1998)

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Bundesarchiv, B 145 Bild-F074398-0021 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
Bundes­archiv, B 145 Bild-F074398-0021 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA 3.0 [CC BY-SA 3.0 de]

1982

13.10.1982
In seiner ersten Regie­rungs­er­klärung bettet Bundes­kanzler Helmut Kohl die Frage der deutschen Wieder­ver­ei­nigung in einen europäi­schen Kontext und verweist dabei auf Genscher: „Deutsch­land­po­litik ist europäische Friedenspolitik.“


1983

01.01.1983
Die Bundes­re­publik Deutschland übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäi­schen Gemein­schaften. Unter deutschem Vorsitz werden die 1982 beschlos­senen sozialen und wirtschaft­lichen Ziele sowie die Erwei­te­rungs­be­stre­bungen auf einem Treffen in Brüssel (21./22.03.1983) bestätigt.

19.06.1983
Die zum Abschluss der deutschen Ratsprä­si­dent­schaft auf dem Stutt­garter Gipfel verab­schiedete Feier­liche Dekla­ration zur Europäi­schen Union bleibt hinter den Forde­rungen der Genscher-Colombo-Initiative zurück, ist jedoch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einheit­lichen Europäi­schen Akte (EEA).


1984

31.05.1984
Karl Carstens (CDU) wird der Inter­na­tionale Karls­preis zu Aachen für „sein unermüdliches Wirken um die Förderung des politi­schen, wirtschaft­lichen und kultu­rellen Zusam­men­schlusses der Europäi­schen Gemein­schaft“ verliehen.


1985

16.05.1985
Bundes­land­wirt­schafts­mi­nister Ignaz Kiechle (CSU) legt im Rat der EG-Landwirt­schafts­mi­nister ein Veto gegen die Agrarpreis-Beschlüsse zur Getrei­de­preis­senkung ein, um die landwirt­schaft­lichen Einnahmen zu stützen. Da im Rat in der Folge kein Beschluss zustande kommt, senkt die EG-Kommission am 19. Juni 1985 die Preise dennoch um 1,8 Prozent (Notregime).

14.06.1985
Belgien, die Bundes­re­publik Deutschland, Frank­reich, Luxemburg und die Nieder­lande unter­zeichnen das Schen­gener Überein­kommen (Schengen I) über den schritt­weisen Abbau der gegen­sei­tigen Grenz­kon­trollen. Das Überein­kommen geht auf eine Initiative der Bundes­re­publik und Frank­reichs zurück.

28./29.06.1985
Auf der Tagung des Europäi­schen Rates in Mailand wird die Einsetzung einer Regie­rungs­kon­ferenz beschlossen, die sich mit einer Reform der EG-Verträge befassen soll. Hierbei setzen sich Bundes­kanzler Kohl und der franzö­sische Präsident Mitterrand gegen den Wider­stand von Großbri­tannien und Dänemark durch.


1986

01.01.1986
Die jungen Demokratien Spanien und Portugal werden Mitglieder der Europäi­schen Gemein­schaften. Griechenland wurde bereits 1981 ein Vollmitglied.

17.02.1986
Die Unter­zeichnung der EEA durch die ersten Mitglied­staaten, welche in der Folge der Genscher-Colombo-Initiative die erste Reform des EG-Vertrags­rechts darstellt und die von Kohl und Mitterrand wesentlich unterstützt wurde, beendet die sogenannte ‚Eurosklerose‘. Die restlichen Mitglied­staaten unter­schreiben am 28.02.1986.

22.10.1986
Das BVerfG revidiert in seinem Solange-II-Beschluss (BverfGE 73, 339) seine Solange-I-Recht­spre­chung zur Prüfung der Verein­barkeit von Gemein­schafts­rechts­akten mit dem Grund­gesetz. Es hebt hervor, dass der von den Europäi­schen Gemein­schaften und insbe­sondere vom Gerichtshof der Europäi­schen Union (EuGH) garan­tierte Grund­rechts­schutz eine Prüfung durch das BVerfG in der Regel überflüssig mache.

19.12.1986
Nach dem Bundestag stimmt auch der Bundesrat der Ratifi­zierung der EEA zu. Zuvor hatten die Bundes­länder ein gesetzlich veran­kertes Mitspra­che­recht in Fragen der Europäi­schen Gemein­schaften gefordert.


1987

01.07.1987
Die EEA tritt in Kraft.


1988

01.01.1988
Die Bundes­re­publik Deutschland übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäi­schen Gemein­schaft. Vehement unterstützt sie das Arbeits­pro­gramm der Kommission „Die europäische Akte muss ein Erfolg werden – eine neue Perspektive für Europa“.

26.02.1988
Bundes­au­ßen­mi­nister Genscher legt ein „Memorandum für die Schaffung eines europäi­schen Währungs­raumes und einer Europäi­schen Zentralbank“ vor, in dem er sich für eine europäische Einheits­währung ausspricht.

12.05.1988
Mit einer gemein­samen Erklärung der deutschen und italie­ni­schen Regierung wird das Deutsch-Italie­nische Gesprächs­forum zum trans­na­tio­nalen und bilate­ralen Austausch gegründet. Das IEP wird mit seiner Ausrichtung beauftragt.

27./28.06.1988
Auf dem Europäi­schen Rat in Hannover wird zum Abschluss der deutschen Ratsprä­si­dent­schaft ein Ausschuss der Zentral­bank­gou­ver­neure der EG-Mitglied­staaten einge­setzt. Der Ausschuss zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungs­union steht unter der Leitung von Kommis­si­ons­prä­sident Jacques Delors und ihm gehört auch Bundes­bank­prä­sident Karl Otto Pöhl an.

14.09.1988
Die EG-Kammer des Bundes­rates, in der über für die Länder relevante Recht­set­zungs­vor­haben der Europäi­schen Gemein­schaften beraten wird, tagt erstmals.

01.11.1988
Kohl und Mitterrand erhalten den Inter­na­tio­nalen Karls­preis für ihre Verdienste um die deutschfranzösische
Freundschaft.


1989

17.04.1989
Der Ausschuss zur Prüfung der WWU präsen­tiert den sogenannten ‚Delors-Bericht‘. Für die Schaffung eines Europäi­schen Systems der Zentral­banken (ESZB) dient das Bundes­bank­system als Vorbild.

09.11.1989
Auf einer Fernseh­kon­ferenz verkündet Günther Schab­owski, dass die DDR-Grenzen für privat reisende DDR-Bürger „unverzüglich“ geöffnet werden. Eine Massen­be­wegung führt zur Öffnung der ersten Grenzübergänge.

10.11.1989
Vor dem Rathaus von Schöneberg in Berlin spricht Brandt nach der Öffnung der inner­deut­schen Grenze vom Zusam­men­wachsen Europas. In Inter­views am selben Tag sagt er: „Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört.“

28.11.1989
Bundes­kanzler Kohl präsen­tiert ein „Zehn-Punkte-Programm zur Überwindung der Teilung Deutsch­lands und Europas“. Er hebt hervor, dass ein zukünftiges geeintes Deutschland nur als fester Teil der Europäi­schen Gemein­schaften denkbar ist. Das Programm wird am 01.12.1989 vom Bundestag gebilligt.

08./09.12.1989
In einer Grund­satz­er­klärung auf dem EG-Gipfel von Straßburg erkennen die Staats- und Regie­rungs­chefs Deutsch­lands Recht auf Einheit an.


1990

17.01.1990
Bundes­kanzler Kohl erklärt in einer Rede beim Pariser Institut Francais des Relations Inter­na­tionals (IFRI): „Die Bundes­re­publik Deutschland steht ohne Wenn und Aber zu ihrer europäi­schen Verant­wortung – denn gerade für uns Deutsche gilt: Europa ist unser Schicksal.“

08.03.1990
Der Bundestag verab­schiedet die Garan­tie­er­klärung für die Oder-Neiße-Grenze zu Polen.

18.04.1990
Vor dem EG-Sonder­gipfel in Dublin schicken Bundes­kanzler Kohl und der franzö­sische Präsident Mitterrand einen Plan zur Beschleu­nigung des „politi­schen Aufbaus des Europas der Zwölf“ an den Ratsvor­sit­zenden. Sie schlagen neben den inten­si­veren Vorbe­rei­tungen einer Regie­rungs­kon­ferenz zur Schaffung einer WWU auch eine zur Vorbe­reitung einer Politi­schen Union vor.

28.04.1990
Auf dem EG-Sonder­gipfel in Dublin unterstützen die Mitglied­staaten einheitlich die angestrebte deutsche Verei­nigung. Diese sei „positiver Faktor in der Entwicklung Europas im allge­meinen und der Gemein­schaft im beson­deren“. Außerdem wird die Einbe­rufung der Regie­rungs­kon­fe­renzen über die WWU und die Politische Union beschlossen.

05.05.1990
Bei den Zwei-Plus-Vier-Gesprächen verhandeln Vertreter der Bundes­re­publik Deutschland und der DDR mit Vertretern der Sieger­mächte des Zweiten Weltkriegs in Bonn die deutsche Wiedervereinigung.

15.06.1990
Das Dubliner Überein­kommen (Dublin I) wird von den Mitglied­staaten unter­schrieben. Das von der Bundes­re­publik Deutschland unterstützte Abkommen regelt die Zustän­dig­keiten für Asylver­fahren ab dem 01.09.1997. Es wird am 18.02.2003 (Dublin II) und am 26.06.2013 (Dublin III) reformiert.

19.06.1990
In Schengen unter­zeichnen Vertreter aus der Bundes­re­publik Deutschland, Frank­reich, Belgien, den Nieder­landen und Luxemburg das Schengen-Durchführungsübereinkommen (Schengen II). Gemeinsam mit dem Schen­gener Überein­ab­kommen von 1985 bildet er den Schengen-Besitz­stand. Dieser tritt erst 1995 tatsächlich in Kraft.

22.06.1990
Die zweite Verhand­lungs­runde der Zwei-Plus-Vier-Gespräche in Ost-Berlin beginnt.

25./26.06.1990
Der Europäische Rat von Dublin folgt der deutsch-franzö­si­schen Initiative und beschließt die schnelle Eröffnung der Regie­rungs­kon­fe­renzen zur WWU und zur Politi­schen Union.

17.07.1990
An der dritten Verhand­lungs­runde der Zwei-Plus-Vier-Verhand­lungen in Paris nimmt die Republik Polen teil, da es um die Bestimmung der polni­schen Grenze zu Deutschland ging.

31.08.1990
Der Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutsch­lands zwischen der Bundes­re­publik Deutschland und der Deutschen Demokra­ti­schen Republik (Einigungs­vertrag) wird mit Wirkung zum 03.10.1990 unter­zeichnet. Dies beein­flusst maßgeblich die vierte Runde der Zwei-Plus-Vier-Gespräche in Moskau.

12.09.1990
Der Abschluss des Zwei-Plus-Vier-Vertrags in Moskau markiert die volle Souve­rä­ni­täts­er­langung des geeinten Deutsch­lands. Mit seinem Inkraft­treten am 15.03.1991 entfallen die letzten alliierten Vorbehaltsrechte.

03.10.1990
Der Beitritt von fünf neuen Bundes­ländern zur Bundes­re­publik Deutschland ist die erste Osterwei­terung der Gemein­schaft. Bundes­kanzler Kohl spricht in einer Botschaft an alle Regie­rungen der Welt, dass die geeinte Bundes­re­publik „dem Frieden in der Welt dienen und die Einigung Europas voran­bringen“ wird.

17.10.1990
Der deutsche und der franzö­sische Vertei­di­gungs­mi­nister, Dr. Gerhard Stoltenberg und Jean-Pierre Chévè­nement, nehmen die deutsch-franzö­sische Brigade in Dienst. Sie umfasst 4.200 deutsche und franzö­sische Soldaten.

14.11.1990
Deutschland und Polen unter­zeichnen einen „Vertrag zur Bestä­tigung der zwischen ihnen bestehenden Grenzen“.

19.–21.11.1990
Gemeinsam mit 33 anderen teilneh­menden Staaten der Konferenz über Sicherheit und Zusam­men­arbeit in Europa (KSZE) unter­schreibt die Bundes­re­publik Deutschland die Charta von Paris. Diese bezeichnet die deutsche Einheit als „bedeut­samen Beitrag zu einer dauer­haften und gerechten Friedens­ordnung für ein geeintes demokra­ti­sches Europa“.

22.11.1990
In seiner Regie­rungs­er­klärung zu den Ergeb­nissen des Gipfel­treffens der Staats- und Regie­rungs­chefs der KSZE in Paris und zum Europäi­schen Rat von Rom erklärt Bundes­kanzler Kohl im Bundestag: „Für uns gilt unver­ändert, dass das europäische Einigungswerk ohne die volle Einbe­ziehung der Sicher­heits­po­litik und langfristig auch der Vertei­digung unvoll­ständig bleibt“.

14./15.12.1990
Auf dem Europäi­schen Rat in Rom werden die Regie­rungs­kon­fe­renzen zur WWU und zur Politi­schen Union eröffnet.


1991

15.03.1991
Mit der Hinter­legung der letzten Ratifi­zie­rungs­ur­kunde tritt der Zwei-Plus-Vier-Vertrag in Kraft.

17.06.1991
Der Deutsch-Polnische Nachbar­schafts­vertrag wird in Bonn von deutschen und polni­schen Regie­rungs­ver­tretern unterzeichnet.

27.08.1991
Unter dem Vorsitz des Präsi­denten des franzö­si­schen Verfas­sungs­ge­richts Robert Badinter nimmt die sogenannte ‚Badinter-Kommission‘ ihre Arbeit auf, der auch die Präsi­denten des deutschen, italie­ni­schen, spani­schen und belgi­schen Verfas­sungs­ge­richts angehören. Bis zum 13.08.1993 legt die Kommission 15 Gutachten vor, die sich mit völker­recht­lichen Frage­stel­lungen zum Zerfall Jugosla­wiens befassen.

28./29.08.1991
In Weimar trifft Bundes­au­ßen­mi­nister Genscher erstmals mit seinen franzö­si­schen und polni­schen Kollegen, Roland Dumas und Krzysztof Skubi­szewski, zusammen. Seitdem treffen sich Vertreter dieser drei Länder als sogenanntes ‚Weimarer Dreieck‘ regel­mäßig, um ihre Politiken aufein­ander abzustimmen und den europäi­schen Integra­ti­ons­prozess zu stärken.

27.11.1991
In einer Rede vor dem Deutschen Bundestag kündigt Bundes­kanzler Kohl an, die jungen Staaten Slowenien und Kroatien noch bis Weihnachten anzuer­kennen. Damit übt er erheb­lichen Druck auf die diesbezüglichen EG-Entschei­dungs­pro­zesse aus.

09./10.12.1991
In Maastricht werden die Regie­rungs­kon­fe­renzen beendet und die Mitglied­staaten beschließen die Gründung einer Europäi­schen Union. Bis spätestens 1999 soll eine Wirtschafts- und Währungs­union mit einer gemein­samen Währung errichtet werden. Deutschland und Frank­reich bekunden den Willen zur Gründung einer europäi­schen Armee.

13.12.1991
In einer Rede vor dem Deutschen Bundestag bezeichnet Bundes­kanzler Kohl die Subsi­dia­ri­täts­klausel im Maastricht-Vertrag als Sicher­stellung, „dass sich die Gemein­schaft auf ein föderal aufge­bautes Europa hin entwickelt“.

17.12.1991
Auf Betreiben der Bundes­re­publik Deutschland beschließen die Außen­mi­nister der EG-Mitglied­staaten die Anerkennung von Slowenien und Kroatien als unabhängige Staaten zum 15.01.1992.


1992

07.02.1992
Der Vertrag von Maastricht wird unter­zeichnet. Durch ihn wird die Europäische Union mit einer Währungs­union und einer Zusam­men­arbeit in der Außen- und Sicher­heits­po­litik (GASP) sowie der Innen- und Justiz­po­litik geschaffen. Er wird zur Grundlage zahlreicher Verän­de­rungen, unter anderem im deutschen Geld und Zentral­ban­ken­wesen, und verpflichtet zur Währungsunion.

27.02.1992
Bundes­kanzler Kohl und Staats­prä­sident Vaclav Havel unter­zeichnen einen Vertrag über gute Nachbar­schaft und freund­schaft­liche Zusam­men­arbeit zwischen der Bundes­re­publik Deutschland und der Tschechoslowakei.

22.05.1992
In La Rochelle unter­zeichnen die Bundes­re­publik Deutschland und Frank­reich die Gründungsakte des Eurokorps. Dem multi­na­tio­nalen militä­ri­schen Großverband treten später auch Belgien, Luxemburg und Spanien bei.

15.07.1992
Die Bundes­re­gierung beschließt die Betei­ligung der deutschen Marine an der Überwa­chung des UN-Embargos gegen Jugoslawien.

22.07.1992
Bundes­ver­tei­di­gungs­mi­nister Volker Rühe (CDU) erklärt vor dem Deutschen Bundestag, dass die deutsche „Kultur der Zurückhaltung“ in außen- und vertei­di­gungs­po­li­ti­schen Bereichen den globalen Heraus­for­de­rungen nicht mehr gerecht werde.

01./02.10.1992
Die erste Tagung der Europa­mi­nis­ter­kon­ferenz (EMK) findet statt. Seit der Gründung tagt die EMK drei- bis viermal jährlich und koordi­niert die Positionen der deutschen Länder in Angele­gen­heiten der Europäi­schen Union. An den Konfe­renzen nehmen Europabeauftragte/Europaminister der Länder sowie Europa­re­fe­renten der Landes­ver­wal­tungen und Länder­be­ob­achter teil.

09.11.1992
Der Vertrag über konven­tio­nelle Streit­kräfte in Europa (KSE-Vertrag) tritt endgültig in Kraft. Er legt eine Obergrenze für die Anzahl schwerer Waffen fest.

02.12.1992
In einer nament­lichen Abstimmung stimmt ein Großteil der Abgeord­neten des Bundes­tages für den Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag) und verab­schiedet so das Gesetz zum Maastricht-Vertrag. Der Bundesrat ratifi­ziert den Vertrag am 18.12.1992. Unmit­telbar danach wird beim BVerfG eine Verfas­sungs­be­schwerde gegen den Vertrag eingereicht.

21.12.1992
In das Grund­gesetz der Bundes­re­publik Deutschland wird ein neuer Art. 23 eingefügt; mit ihm bekennt sich die Bundes­re­publik klar zu einem vereinten Europa und zur Mitwirkung an der Entwicklung der Europäi­schen Union. Der sogenannte ‚Europa-Artikel‘ entfaltet eine große recht­liche Wirkung.


1993

01.01.1993
Der gemeinsame Binnen­markt tritt in Kraft. Ab sofort gilt in den EG-Mitglied­staaten freier Verkehr von Personen, Waren, Dienst­leis­tungen und Kapital.

12.03.1993
Das Gesetz über die Zusam­men­arbeit von Bund und Ländern in Angele­gen­heiten der Europäi­schen Union (EUZBLG) stärkt das Mitwir­kungs­recht der deutschen Länder. Das Gesetz über die Zusam­men­arbeit von Bundes­re­gierung und Deutschem Bundestag in Angele­gen­heiten der Europäi­schen Union (EUZBBG) regelt die Mitwirkung des Bundes­tages in Fragen der Europäi­schen Union.

26.05.1993
Im sogenannten ‚Asylkom­promiss‘ beschließt der Bundestag eine Verschärfung des Asylrechts. Nach steigenden Asylbe­wer­ber­zahlen und damit einher­ge­henden auslän­der­feind­lichen Ausschrei­tungen beschließen die Abgeord­neten die Einführung der Dritt­staa­ten­re­gelung. Asylbe­werber, die aus einem anderen EU- oder Nachbarland Deutsch­lands einreisen, haben keinen Anspruch auf Asyl. Auch Bewerber aus sicheren Dritt­staaten können abgeschoben werden.

12.10.1993
In einer Grund­satz­ent­scheidung lehnt das BVerfG die Klage gegen den EU-Vertrag ab und bestätigt die Verein­barkeit von EU-Recht (Maastrichter Vertrag) mit deutschem Recht. Nach dem richtungs­wei­senden Maastricht-Urteil (BVerfG 89, 155), in dem die Europäische Union als Staaten­verbund bezeichnet wird, wird die Ratifi­zie­rungs­ur­kunde in Rom hinterlegt.

29.10.1993
Frankfurt am Main wird zum Sitz des zu gründenden Europäi­schen Währungs­in­stituts (EWI), Vorläufer der EZB, bestimmt.

29.10.1993
Die Bund-Länder-Verein­barung zum EUZBLG verpflichtet die Bundes­re­gierung in europa­po­li­ti­schen Fragen, die eine einstimmige Entscheidung im Rat erfordern, Einver­nehmen mit dem Bundesrat zu schaffen.

01.11.1993
Mit Inkraft­treten des Maastrichter Vertrags und der Gründung der Europäi­schen Union wird der Ausschuss für Fragen der Europäi­schen Gemein­schaften des Bundes­rates zum Ausschuss für Fragen der Europäi­schen Union umbenannt.

05.11.1993
Die Vertei­di­gungs­mi­nister der Bundes­re­publik Deutschland, Belgiens und Frank­reichs stellen das Eurokorps offiziell in Dienst. Spanien tritt 1994 und Luxemburg 1996 bei.

26.11.1993
Die EG-Kammer des Bundes­rates wird nach der Gründung der Europäi­schen Union in Europa­kammer umbenannt (Art. 52 GG).


1994

01.01.1994
Die Bestimmung über eine vertiefte Freihan­delszone, dem Europäi­schen Wirtschaftsraum (EWR) mit Norwegen, Island und Liech­ten­stein, tritt in Kraft.

01.01.1994
In Frankfurt am Main wird das EWI gegründet.

01.07.1994
Die Bundes­re­publik Deutschland übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäi­schen Union. Unter deutscher Ratsprä­si­dent­schaft werden erste Schritte zu der von ihr forcierten Osterwei­terung umgesetzt.

01.09.1994
Wolfgang Schäuble und Karl Lamers (beide CDU) stellen das Papier „Überle­gungen zur europäi­schen Politik“ vor. In diesem befürworten sie die Festigung eines Kerneu­ropas und diffe­ren­zierte Integrationskonzepte.

10.11.1994
Zu Beginn der 13. Legis­la­tur­pe­riode wird der Ausschuss für die Angele­gen­heiten der Europäi­schen Union (Europa­aus­schuss) im Deutschen Bundestag gegründet (Art. 45 GG). Der Ausschuss ist zuständig für Grund­satz­fragen der europäi­schen Integration.

9./10.12.1994
Auf der Tagung des Europäi­schen Rates in Essen wird die von der Kommission vorge­schlagene Heranführungsstrategie für die assozi­ierten MOE-Staaten beschlossen. Dies bringt unter anderem die deutsche Ratsprä­si­dent­schaft zu einem gelun­genen Abschluss.


1995

01.01.1995
Öster­reich, Finnland und Schweden treten der Europäi­schen Union bei.

26.03.1995
Das Schen­gener Durchführungsübereinkommen zur Umsetzung des Schen­gener Abkommens vom Juni 1985 über den Wegfall von Perso­nen­kon­trollen an EU-Binnen­grenzen tritt in den Benelux-Staaten, der Bundes­re­publik Deutschland, Frank­reich, Italien, Griechenland, Portugal und Spanien in Kraft. Heute sind 26 Länder Mitglieder des Abkommens.

11.11.1995
Vor dem deutschen Bundestag schlägt Bundes­fi­nanz­mi­nister Theodor Waigel (CSU) die Gründung eines Stabi­li­täts­pakts vor, um die Einhaltung der Konver­genz­kri­terien des Vertrags von Maastricht auch in der WWU zu gewähr­leisten. Seine Pläne präsen­tiert er auch den EU-Finanz­mi­nistern und der Kommission.


1996

29.03.1996
Nach einem Gedan­ken­aus­tausch mit dem Präsi­denten des Europäi­schen Parla­ments, Klaus Hänsch, eröffnet der Europäische Rat von Turin eine Regie­rungs­kon­ferenz zur Reform der Europäi­schen Union. Diese führt schließlich zum Vertrag von Amsterdam.

13./14.12.1996
In Dublin stimmt der Europäische Rat auf deutsch-franzö­sische Initiative der Etablierung eines Stabi­litäts- und Wachs­tums­pakts (SWP) zu.


1997

08.05.1997
Roman Herzog (CDU) wird der Inter­na­tionale Karls­preis für sein „Eintreten für die Verstän­digung und Friedens­wahrung in Europa“ überreicht.

16./17.06.1997
Nach Unstim­mig­keiten zwischen der Bundes­re­publik Deutschland und Frank­reich wurde die Entschließung des Europäi­schen Rates über den SWP auf dem Gipfel von Amsterdam durch einen Kompromiss zwischen Kohl und Jacques Chirac möglich.

18.06.1997
Der Vertrag von Amsterdam wird nach Abschluss der Regie­rungs­kon­ferenz von den Staats- und Regie­rungs­chefs der EU-Mitglied­staaten beschlossen. Aus deutscher Sicht beinhaltet er bei der Ausweitung von Mehrheits­ent­schei­dungen und bei der Stärkung der Gemein­schafts­in­sti­tu­tionen zu geringe Fortschritte.

01.07.1997
In einer Rede vor dem Bayeri­schen Unter­neh­mertag der Verei­nigung der Arbeit­ge­ber­ver­bände in München bezeichnet Bundes­kanzler Kohl die Verwendung der Bezeichnung „Verei­nigte Staaten von Europa“ als einen „Fehler“, da dies zu Missver­ständ­nissen führe.

02.08.1997
Der SWP wird im Amtsblatt der EG veröf­fent­licht. Die Bundes­re­publik Deutschland hat sich im Vorfeld gegen die Einführung eines Bailouts und für ein Verbot der Moneta­ri­sierung von Staats­de­fi­ziten eingesetzt.

02.10.1997
Der Vertrag von Amsterdam wird unter­zeichnet. Mit Hinblick auf eine Osterwei­terung der Gemein­schaft konnten die Bundes­re­publik Deutschland und Frank­reich Fortschritte im Integra­ti­ons­prozess erzielen. Keine Erfolge wurde bei den sogenannten ‚Amster­damer leftovers‘ erzielt: Größe der Kommission, Stimmen­ge­wicht im Rat und quali­fi­zierte Mehrheitsentscheidungen.


1998

31.03.1998
Die Europäische Union eröffnet Beitritts­ver­hand­lungen mit Estland, Polen, Slowenien, Tsche­chien, Ungarn und Zypern.

23.04.1998
Mit großer Mehrheit stimmen die Abgeord­neten des Bundes­tages für die Einführung des Euro ab dem 01.01.1999.

01.06.1998
Die Europäische Zentralbank (EZB) wird Nachfol­gerin des EWI mit Sitz in Frankfurt am Main.

08.06.1998
In einer ergän­zenden Verein­barung zum EUZBLG wird sicher­ge­stellt, dass die Stellung­nahme des Bundes­rates berücksichtigt wird, wenn Gesetz­ge­bungs- oder Verwal­tungs­zu­stän­dig­keiten der Länder betroffen sind.


Die Chrono­logie deutscher Europa­po­litik wurde als Teil des Handbuchs zur deutschen Europa­po­litik von Richard Steinberg erarbeitet.