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integration 3/2021

Der Macht­poker zwischen Frank­reich und der Türkei, die „neue Agenda“ für den Mittel­meerraum, das PSPP-Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts aus drei Perspek­tiven sind Themen in diesem Heft.

Was bei der Eskalation im Streit zwischen Polen und der EU aufgrund der Missachtung von Urteilen des Gerichtshofs der Europäi­schen Union leicht vergessen wird: Auch Deutschland liegt nach dem PSPP-Urteil im Mai 2020 mit dem EuGH im Clinch. Aus drei Perspek­tiven beleuchtet die Autoren­schaft das Urteil. In weiteren Beiträgen geht es um die Krisen­monate der franzö­sisch-türki­schen Bezie­hungen seit Sommer 2020 und welche Chancen in dieser Krise liegen sowie um die neu aufge­legte Nachbar­schafts­po­litik der EU im Mittelmeerraum.

Ronja Kempin schreibt über das erkaltete außen­po­li­tische Verhältnis zwischen Frank­reich und der Türkei. Darüber hinaus nimmt sie die sich daraus ergebenen Möglich­keiten für eine Neujus­tierung der Türkei­po­litik der EU sowie die Rollen­ver­teilung der (außen­po­li­ti­schen) EU-Insti­tu­tionen in den Blick. Im Beitrag von Anja Zorob wird der Bogen der europäi­schen Bezie­hungen zur Nachbar­schaft noch etwas weiter gespannt: Dort steht die „neue Agenda“ der EU für den Mittel­meerraum im Fokus. Christian Walter zieht in seinem Forums­beitrag zum PSPP-Urteil eine erste Bilanz und disku­tiert die Auswir­kungen des Beschlusses auf die Bezie­hungen zwischen Unions­recht und Grund­gesetz. Für Achim-Rüdiger Börner hat das Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts nicht nur konkrete Folgen für die gesamte Union, sondern stellt zugleich das inner­eu­ro­päische Geflecht von Souve­rä­nität und Kontroll­funk­tionen infrage. Einen anderen Blick­winkel liefert Peter-Christian Müller-Graff, der die Chancen zur Moder­ni­sierung der Wahrnehmung des EU-Rechts betrachtet, die sich für die betrof­fenen Gerichte (EuGH und BVerfG) durch das Urteil nach einem Jahr Pandemie ergeben haben. Über die inter­na­tionale Konferenz des Arbeits­kreises Europäische Integration zur Krisen­rhe­torik im Zusam­menhang mit der EU berichten Meike Schmidt-Gleim und Claudia Wiesner. Zur Tagung, die sich mit der Rolle der Regionen im Mehre­be­nen­system der Union befasst hat, berichtet Mirjam Zillober.

Ronja Kempin

Frankreich und die Türkei – Machtpoker ohne Sieger

Im Sommer 2020 haben sich die franzö­sisch-türki­schen Bezie­hungen drama­tisch verschlechtert. Paris wirft Ankara seither vor, die türkische Diaspora in Frank­reich gezielt zu beein­flussen, um die Werte der franzö­si­schen Republik zu unter­höhlen. Außen­po­li­tisch kreidet Frank­reich der Türkei an, die EU und ihre Mitglied­staaten einzu­kreisen und bewusst gegen ihre Inter­essen zu handeln. Weder der ideolo­gische noch der geopo­li­tische Macht­poker der beiden Staaten hat einen Sieger hervor­ge­bracht. Der EU bieten die franzö­sisch-türki­schen Rivali­täten indes die Chance zu einer umfas­senden Neuaus­richtung ihrer Türkei­po­litik. Die Ausweitung ihrer Kondi­tio­na­lität um innen­po­li­tische Themen ist dabei ebenso wichtig wie eine verbes­serte Rollen- und Arbeits­teilung ihrer Insti­tu­tionen und die geopo­li­tische Betrachtung ihrer Nachbarschaft.


Anja Zorob

Die erneuerte Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft: Was ist neu an der „neuen Agenda“?

Im Februar 2021 veröf­fent­lichte die Europäische Kommission „eine Neue Agenda für den Mittel­meerraum“ (neue Agenda). Nach der letzten Revision der Europäi­schen Nachbar­schafts­po­litik 2015 war die Neuauflage bereits länger erwartet worden. Was aber ist ‚neu‘ an der neuen Agenda? Dieser Frage geht die Studie nach und unter­sucht inwiefern sie in einer Rückschau auf 25 Jahre Euro-Mediterrane Partner­schaft und Nachbar­schafts­po­litik einen genuinen Wandel verspricht oder lediglich eine ‚neue Verpa­ckung‘ alter Ziele und Ansätze reflek­tiert. Unter Nutzung der Inhalts- und Diskurs­analyse nimmt sie die Genese der Konzepte und strate­gische Rahmung ihrer Inhalte in den Blick. Im Mittel­punkt steht dabei ihre im Zeitverlauf stetig wachsende Versi­cher­heit­li­chung. Während jene mit der neuen Agenda einen weiteren Höhepunkt zu erreichen scheint, lässt sich in ihrem Text vieles finden, das bereits aus früheren Strate­gie­pa­pieren hinrei­chend bekannt ist, darunter die Förderung von Rechts­staat­lichkeit und guter Regierungsführung.


Christian Walter

Wohin steuern die Ultra-vires- und die Identitätskontrolle? Eine Zwischenbilanz anhand der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im PSPP-Verfahren

Der Beitrag zieht eine Zwischen­bilanz zu den Rückwir­kungen der Entschei­dungen des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zum PSPP-Programm auf das Verhältnis zwischen Unions­recht und Grund­gesetz. Anhand des Zusam­men­spiels zwischen dem PSPP-Urteil vom 5. Mai 2020 und der nachfol­genden Ablehnung eines Antrags der Beschwer­de­führer auf Erlass einer Vollstre­ckungs­re­gelung wird ein Abrücken des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts von der sehr weitrei­chenden ursprüng­lichen Forderung nach einem neuen Beschluss der EZB heraus­ge­ar­beitet. Die Begründung für die Ablehnung der Vollstre­ckungs­re­gelung macht zudem deutlich, dass es dem Gericht weniger um den prozessual eigentlich im Vorder­grund stehenden subjek­tiven Rechts­schutz zugunsten der Beschwer­de­führer geht als vielmehr um die eigene Betei­ligung an der weiteren Ausein­an­der­setzung um den Vorrang des Unions­rechts. Der Beitrag kriti­siert, dass der Zweite Senat damit das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt zu einem europa­po­li­ti­schen Akteur macht, ohne dass deutlich würde, welche mittel- und länger­fristige Zielsetzung er mit der Ultra-vires- und Identi­täts­kon­trolle verfolgt. Selbst wenn es in dem nun von der Kommission betrie­benen Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren nicht unmit­telbar zu einer weiteren Eskalation kommen sollte, wird die Frage nach einer solchen Zukunfts­stra­tegie drängender.


Achim-Rüdiger Börner

Das PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Umfang der Übertragung von Souveränität und Überprüfung von Ermessensgebrauch

Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) hat in seinem Urteil vom 5. Mai 2020 festge­stellt, dass das Public Sector Purchase Programme (PSPP) der Europäi­schen Zentralbank (EZB) aus dem Jahr 2015 und das dazu ergangene Urteil des Europäi­schen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. Dezember 2018 zu dessen Recht­mä­ßigkeit als Ultra-vires-Akte einzu­stufen sind. Im Gegensatz zum ehema­ligen franzö­si­schen Rechts­ver­ständnis, das dem Urteil des EuGH zugrunde liegt, verlangt das inzwi­schen in den europäi­schen Verträgen nieder­ge­legte Verständnis der Verhält­nis­mä­ßigkeit der Ermes­sens­aus­übung eine Prüfung anhand der Kriterien der Geeig­ne­theit, Erfor­der­lichkeit und Angemes­senheit. Die Kritik an der Entscheidung des BVerfG übersieht darüber hinaus, dass dem Beitritt zur und der Mitglied­schaft in der Europäi­schen Union (EU) Schranken durch die jeweilige nationale Verfassung gesetzt sind, deren Missachtung weder von der Union noch von einem anderen Mitglied­staat voraus­ge­setzt oder erwartet werden kann. Ausbre­chende Rechtsakte (Ultra-vires-Akte) der Union, die von ihr selbst nicht korri­giert werden, unter­liegen insoweit der Ablehnung und Verwerfung durch das mitglied­staat­liche Verfassungsgericht.


Peter-Christian Müller-Graff

Das Karlsruher PSPP-Urteil – ein Corona-Jahr danach

Der Beitrag unter­sucht die Wirkung des breit­flächig kriti­sierten PSPP-Urteils des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 5. Mai 2020 auf die Rechts­ordnung der Europäi­schen Union. Er zeigt auf, dass das deswegen von der Europäi­schen Kommission gegen die Bundes­re­publik Deutschland im Juni 2021 eröffnete Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren wegen des Verstoßes gegen die Regeln des unions­recht­lichen Vorab­ent­schei­dungs­ver­fahrens unaus­weichlich war, verneint das Erfor­dernis eines Umbaus der unionalen Gerichts­ar­chi­tektur und entwi­ckelt Empfeh­lungen für eine künftige loyale Zusam­men­arbeit in derar­tigen Fragen zwischen dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt und dem Gerichtshof der Europäi­schen Union.


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Auszug: Frankreich und die Türkei – Machtpoker ohne Sieger