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IEP-Mittagsgespräch mit Michael Clauss am 29. Mai 2013: “Aktuelle Herausforderungen deutscher Europapolitik”

Minis­te­ri­al­di­rektor Michael Clauss, Leiter der Europa­ab­teilung im Auswär­tigen Amt, sprach beim IEP-Mittags­ge­spräch am 29. Mai 2013 in der Vertretung des Saarlandes beim Bund über „Aktuelle Heraus­for­de­rungen deutscher Europa­po­litik.“ Die Veran­staltung wurde von Prof. Dr. Mathias Jopp, Direktor des Instituts für Europäische Politik (IEP), moderiert.

Clauss betonte eingangs die prekäre Situation in der Eurozone. Die hohe EU-Jugend­ar­beits­lo­sigkeit von 23,5 Prozent sowie die wirtschaft­liche Rezession in den Krisen­ländern der Eurozone beherrschten die öffent­liche und mediale Debatte. Obwohl sich die Lage für einige Euroländer wie Spanien, Portugal und Italien auf dem Finanz­markt dank verschie­dener Rettungs­maß­nahmen und ersten Reform­erfolgen beruhigt habe, sei eine realwirt­schaft­liche Erholung vor 2014/15 nicht zu erwarten.

Die südeu­ro­päi­schen Krisen­staaten stünden daher vor der doppelten Heraus­for­derung, auf der einen Seite die Schul­den­stände und Defizite abzubauen, und auf der anderen Seite in die Belebung der Wirtschaft zu inves­tieren. Er schloss deshalb im Hinblick auf die mangel­hafte Wettbe­werbs­fä­higkeit und die hohe Arbeits­lo­sigkeit in diesen Ländern eine Überlastung der betrof­fenen Bevöl­ke­rungen nicht aus, da direkte Reform­erfolge bekanntlich erst nach länger­fris­tigen Anpas­sungs­pro­zessen eintreten würden. Dies werde die gesell­schaft­liche Akzeptanz der natio­nalen Regie­rungen und der EU auf eine harte Probe stellen.

Der Handlungs­druck, der auf der EU laste, sei deshalb groß. Erste Ansatz­punkte für mehr Inves­ti­tionen lägen daher in einer inten­si­vierten Kredit­vergabe der EIB (Europäische Inves­ti­ti­onsbank) und in der Umver­teilung von nicht veraus­gabten Mitteln des MFR hin zu Inves­ti­tionen in Wirtschafts­wachstum und Jugend­ar­beits­lo­sig­keits­be­kämpfung. Als mittel­fristige Maßnahmen sollten eine Umgestaltung der Wirtschafts- und Währungs­union (WWU), eine stärkere wirtschafts­po­li­tische Koordi­nierung und der Abschluss von verbind­lichen Vertrags­part­ner­schaften zwischen den Mitglied­staaten des Euroraumes und der EU-Kommission über nationale Reform­pro­gramme ins Auge gefasst werden. Hinsichtlich der Einrichtung eines Solida­ri­täts­me­cha­nismus in der WWU unter­strich Clauss, dass dieser – wenn überhaupt – strikt von anderen Rettungs­maß­nahmen wie dem ESM zu trennen sei. Die Bundes­re­gierung sehe darin lediglich ein projekt­be­zo­genes und mit Auflagen verse­henes Instrument zum finan­zi­ellen Abfedern von Belas­tungen im Zuge des Reform­be­darfs in den Krisenländern.

Langfristig käme die EU jedoch nicht an einer Vertrags­re­vision vorbei, um die WWU grund­legend neu zu ordnen und auch um die außen­po­li­tische Handlungs­fä­higkeit der EU zu stärken. Eine Verein­fa­chung des europäi­schen politi­schen Systems und der politi­schen Entschei­dungs­ver­fahren treffe aber auf viele Vorbe­halte der Mitglied­staaten und werde die europäische Agenda vor den europäi­schen Parla­ments­wahlen und der Bestellung der neuen Kommission im Jahr 2014 kaum bestimmen.

Den Sorgen über die mangel­hafte Funkti­ons­fä­higkeit des deutsch-franzö­si­schen Tandems trat Clauss entschieden entgegen: Trotz der ökono­mi­schen Dominanz Deutsch­lands in Europa seien beide EU-Staaten auch weiterhin der zentrale Motor der Integration, wie sich in naher Zukunft an deutsch-franzö­si­schen Initia­tiven zeigen werde.

Clauss konsta­tierte wenig Bewegung in der Erwei­te­rungs­po­litik: Die Beitritts­ver­hand­lungen mit Serbien seien vor allem von Fortschritten im Verhältnis zu Kosovo abhängig und trotz der ersten Erfolge ohne Mandat des Bundestags voraus­sichtlich nicht vor Anfang 2014 zu eröffnen. Auch die Beitritts­ver­hand­lungen mit der Türkei verharrten aufgrund der Blockade Frank­reichs und des weiterhin ungelösten Zypern­kon­flikts auf der Stelle.

Des Weiteren stellte Clauss die mit Deutschland initi­ierte Rechts­staats­in­itiative für Europa mit dem Ziel vor, ein neu struk­tu­riertes Verfahren zum Schutz der gemein­samen Grund­werte der EU ohne Vertrags­än­de­rungen imple­men­tieren zu können. Die bishe­rigen Instru­men­tarien, das Stimm­rechts­ent­zugs­ver­fahren nach Art. 7 EU-Vertrag und das Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren der Europäi­schen Kommission, seien entweder äußerstes Sankti­ons­mittel oder beschränkten sich auf die Überprüfung des „Acquis“.

Einen zentralen Aspekt der anschlie­ßenden Diskussion stellten die Rolle Großbri­tan­niens und das wohl geplante Referendum zur EU dar. Trotz der Kritik an Camerons vielsei­tigen Vorstel­lungen von einer Art „patchwork“-EU betonte Clauss das deutsche Interesse daran, Großbri­tannien als wichtiges Mitglied in der EU zu halten. Ohne Großbri­tannien verlöre die EU nicht nur ihr inneres Gegen­ge­wicht zum deutsch-franzö­si­schen Tandem, sondern einen Partner, dessen Handels‑, Wirtschafts- und Finanz­vor­stel­lungen denen Deutsch­lands am nächsten kämen. Trotz der Dring­lichkeit einer neuen EU-Strategie zur Reparatur und Stabi­li­sierung der Eurozone stelle ihr Ausein­an­der­brechen anders als aus briti­scher Sicht ein eher unwahr­schein­liches Szenario dar, da die bishe­rigen Stabi­li­sie­rungs­maß­nahmen erste Erfolge zeigten.

Von: Julia Klein