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IEP-Mittagsgespräch mit Dr. Nikolaus Meyer-Landrut am 2. Juli 2013: “Auf dem Weg zu einem gestärkten Europa der Stabilität und des Wachstums – Stand und Perspektiven aus Sicht der Bundesregierung”

Dr. Nikolaus Meyer-Landrut, Leiter der Abteilung 5 Europa­po­litik im Bundes­kanz­leramt, referierte am 2. Juli 2013 zum Thema „Auf dem Weg zu einem gestärkten Europa der Stabi­lität und des Wachstums – Stand und Perspek­tiven aus Sicht der Bundes­re­gierung“ in der Vertretung der Europäi­schen Kommission in Berlin. Die Veran­staltung wurde von Prof. Dr. Mathias Jopp, Direktor des Instituts für Europäische Politik (IEP), moderiert.

Der Vortrag von Dr. Nikolaus Meyer-Landrut fand wenige Tage nach der Tagung des Europäi­schen Rates im Juni 2013 statt und stand teilweise im Lichte des bevor­ste­henden Treffens der Arbeits- und Sozial­mi­nister sowie der Staats- und Regie­rungs­chefs von EU-Mitglied­staaten in Berlin, das sich der Bekämpfung der europäi­schen Jugend­ar­beits­lo­sigkeit widmete.

Dr. Meyer-Landrut verwies zunächst darauf, dass sich der ECOFIN-Rat im Juni auf eine Banken­re­struk­tu­rie­rungs-Richt­linie geeinigt hat, welche klare Regeln für ein Banken­ab­wick­lungs­ver­fahren aufstellt. Dieses Verfahren ist auch mit den Entschei­dungen zur Banken­re­ka­pi­ta­li­sierung eng verbunden. Ein weiterer wichtiger Schritt, um die Wirtschafts-und Finanz­krise zu bewäl­tigen, besteht in der erfolgten Verab­schiedung des neuen Mehrjäh­rigen Finanz­rahmens 2014–2020, welcher ab 2014 den Rahmen für die künftigen Struk­tur­fonds festlegte. Notwendige Reformen in den Euro-Staaten seien jedoch unumgänglich. Diesen Schluss könne man aus der Asien­krise der 1990er Jahre ziehen. In dieser mussten alle betrof­fenen Staaten – früher oder später – den gleichen Anpas­sungs­prozess durch­laufen. Jene Staaten, die sich früh den neuen Heraus­for­de­rungen stellten, erzielten bei der Anpassung die besseren Ergebnisse.

Hinsichtlich der Frage der Sanktio­nierung von Mitglied­staaten, die sich vertraglich zu Wirtschafts­re­formen verpflichten würden, verwies Meyer-Landrut darauf, dass die EU-Kommission schlecht die Einhaltung dieser Verein­ba­rungen beauf­sich­tigen könne, da sie als Vertrags­partner in einen Inter­es­sen­kon­flikt geraten könne. Reformen sollten vor allem in einem frühen Stadium durch bereits existie­rende Verfahren und Mecha­nismen stärker begleitet werden. Um Abwei­chungen einzelner Mitglied­staaten von ihren Reform­pro­grammen zu verhindern sei an ein breites Spektrum von Maßnahmen zu denken, in dem Anreize und nicht so sehr Sanktionen eine wichtige Rolle spielen sollten.

Er wandte sich auch kurz der europäi­schen Jugend­ar­beits­lo­sigkeit zu, welche bereits vor der Wirtschafts- und Finanz­krise in den heute besonders betrof­fenen Ländern wie Griechenland, Italien, Spanien oder Frank­reich stark ausge­prägt war. Er unter­strich, dass die EU-Mitglied­staaten bei der Bekämpfung der Jugend­ar­beits­lo­sigkeit die zentralen Akteure seien, da die Arbeits­markt­po­litik in ihren Zustän­dig­keits­be­reich fällt. Europäische Insti­tu­tionen und Gelder könnten deshalb nur unter­stützend wirken.

Ein Beitrag Europas zur Bekämpfung der Jugend­ar­beits­lo­sigkeit bestehe in der Aufstellung eines Programms von 6 Milli­arden Euro durch den Europäi­schen Sozial­fonds. Es handele sich jedoch nicht um ein Zusatz­pro­gramm. Die Mittel seien Teil des Mehrjäh­rigen Finanz­rahmens (MFR) und gingen somit zu Lasten anderer Bereiche. Hinzu kämen Mittel, die aus dem Sozial­fonds des bishe­rigen MFR an die natio­nalen Haushalte zurück­ge­flossen seien. Diese sollen zur Unter­stützung von kleinen und mittleren Unter­nehmen genutzt werden.

Eine indirekte Maßnahme zur Dynami­sierung der europäi­schen Wirtschaft sei die Vertiefung des Binnen­markts. Hierbei sei die Moder­ni­sierung der EU-Berufs­an­er­ken­nungs­richt­linie ein wichtiger Schritt hin zu einer verstärkten Mobilität auf dem europäi­schen Arbeits­markt. Schließlich verspreche ein zukünf­tiges Handels- und Inves­ti­ti­ons­ab­kommen zwischen der EU und den USA, ein starker Wachs­tums­motor zu werden.

Eine Vertrags­än­derung zur Fortent­wicklung der Wirtschafts­po­litik auf europäi­scher Ebene schloss Dr. Meyer-Landrut nicht gänzlich aus. Bevor aber diesbe­züglich Entschei­dungen fallen, müsse eine inhalt­liche Debatte klären, welche Maßnahmen die Wirtschafts- und Währungs­union (WWU) stabi­li­sieren können. Eine Revision der gesamten Verträge, wie dies von einigen Staaten gefordert wird, sei nicht notwendig; punktuelle Vertrags­än­de­rungen würden ausreichen.

Zuletzt gab er zu bedenken, dass einige Beschlüsse des Rates zur Fortent­wicklung der WWU zu optimis­tisch seien und zu große Erwar­tungen wecken würden. Der Aufbau einer europäi­schen Banken­auf­sicht sei hierfür ein gutes Beispiel. Während der Rat den Beginn der Aufsicht für Januar 2014 angekündigt habe, verweise die Europäische Zentralbank darauf, dass es ungefähr ein Jahr nach Einigung auf die Banken­auf­sicht dauern würde, bis die Aufsichts­tä­tigkeit begonnen werden könne. Erstens müsse das Europäische Parlament der Banken­auf­sicht noch zustimmen und zweitens müssten ganz praktische Vorkeh­rungen wie die Einstellung von zusätzlich zu rekru­tie­rendem Personal (ca. 1.000 neue Mitar­beiter) erfolgen.

Die Zukunft der WWU sieht Dr. Meyer-Landrut in einer verstärkten wirtschafts­po­li­ti­schen Koordi­nierung unter den Mitglied­staaten. Hierzu habe das deutsch-franzö­sische Papier von Mai 2013 anlässlich des 25jährigen Jubilä­ums­treffens des Deutsch-Franzö­si­schen Wirtschaftsrats eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die beide Länder in die künftigen Beratungen der Staats- und Regie­rungs­chefs einbringen wollen.

Von: Jéronimo Barbin