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Frühstücksgespräch mit Prof. Dr. Miriam Hartlapp und Dr. Andreas Hofmann von der Freien Universität Berlin

Insti­tu­tionen der Europäi­schen Union nutzen in ihrer Politik­ge­staltung zunehmend „Soft Law“, also rechtlich nicht bindende Dokumente wie Empfeh­lungen, Mittei­lungen, Leitlinien oder Handbücher. Soft Law wird einer­seits dort einge­setzt, wo die Europäische Union nur über wenige gesetz­ge­bende Kompe­tenzen verfügt, wie etwa in der Arbeits­markt- oder Sozial­po­litik. Vielfach kommen Soft Law-Dokumente aber auch begleitend zu bindenden Rechts­akten zum Einsatz. Sie beant­worten häufig praktische Fragen der Umsetzung oder nehmen Konkre­ti­sie­rungen vor, etwa bei europäi­schen Natur­schutz­vor­gaben, europäi­schem Kartell­recht, Regelungen zur Finanz­markt­auf­sicht oder bei der Vergabe öffent­licher Aufträge. Und während die einen die Vorteile dieser weichen Instru­mente betonen – sie sind schneller und flexibler einzu­setzen als hartes Recht – beklagen andere die fehlende Legiti­mität der Regelungen.

Zu unserem Frühstücks­ge­spräch zum Thema „Hilfreich oder hinderlich? EU Soft Law in der natio­nalen Praxis“ am 6. November 2019 stellten unsere Gäste Prof. Dr. Miriam Hartlapp und Dr. Andreas Hofmann von der Freien Univer­sität Berlin Ergeb­nisse aus dem inter­dis­zi­pli­nären Forschungs­projekt SoLaR (Soft Law Research Network) vor.

Wir disku­tieren, wie Verwal­tungen und Gerichte EU Soft Law in den Bereichen Wettbewerb, Finanz­markt, Umwelt und Soziales nutzen; welche Rolle EU Soft Law für europäi­sches Regieren in diesen Bereichen spielt und wie es sich auf der natio­nal­staat­lichen und lokalen Ebene auswirkt; wann Soft Law Effizi­enz­ge­winne bringt und wann Legiti­mi­täts­pro­bleme für Regie­rungen und Verwal­tungen überwiegen.

Ein ausführ­licher Bericht folgt in Kürze.

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