Der (europäische) Föderalist: Bundesverfassungsgericht vs. EuGH – Das PSPP-Urteil beschädigt weniger die EZB als die europäische Rechtsgemeinschaft
Und schließlich krachte es doch: Am vorgestrigen Dienstag verkündete das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil im EZB-Verfahren, in dem es über die Rechtmäßigkeit des Public Sector Purchase Programme (PSPP) zu befinden hatte, mit dem die Europäische Zentralbank seit 2015 öffentliche Anleihen aufkauft. Ziel dieses Programms ist, zur Stabilisierung der Inflationsrate bei knapp unter 2 Prozent beizutragen – das ist der Auftrag der Europäischen Zentralbank nach den EU-Verträgen. Kritiker warfen der EZB jedoch vor, mit dem PSPP primär wirtschafts‑, nicht geldpolitische Zwecke zu verfolgen sowie Staatsfinanzierung zu betreiben, was nach den EU-Verträgen verboten wäre.
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