Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen das OMT-Programm der EZB zurück
Obwohl das „Outright Monetary Transactions“-Programm (OMT-Programm) bis heute nicht aktiviert wurde, haben einige Kritiker, unter ihnen der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dagegen geklagt. Sie führten an, dass die EZB mit der Ankündigung des Programms ihr in Art. 127 AEUV festgelegtes Mandat überschritten habe.
In seinem heutigen Urteil hat das BVerfG alle Klagen zurückgewiesen. Das Gericht folgt damit einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das Verfahren ist ein Novum, da die Karlsruher Richter erstmals im Vorlageverfahren den EuGH gebeten hatten zu überprüfen, ob das Programm eine Kompetenzüberschreitung der EZB darstellt. Dieser verneinte dies und sah das OMT-Programm als mit dem EZB-Mandat vereinbar an.
Weitere Informationen und Analysen zum Thema:
- Zum OMT-Verfahren im Kontext der jüngsten Urteile des BVerfG zur Europapolitik finden Sie hier den kompletten Beitrag „Die Rolle des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts“ von Christian Calliess, der in Kürze im „Handbuch zur deutschen Europapolitik“ erscheint.
- Darüber hinaus können Sie hier eine Analyse des Handelns der Europäischen Zentralbank von Martin Selmayr lesen, die im „Jahrbuch der Europäischen Integration 2015“ erschienen ist.
- Eine erweiterte Analyse zur „Entwicklung der Rechtspolitik und Rechtskultur unter besonderer Berücksichtigung der Urteile der europäischen Gerichte und des Bundesverfassungsgerichts“ von Christian Tomuschat, Professor für Völker- und Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, finden Sie ebenfalls hier.