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Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen das OMT-Programm der EZB zurück

Obwohl das „Outright Monetary Transactions“-Programm (OMT-Programm) bis heute nicht aktiviert wurde, haben einige Kritiker, unter ihnen der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) dagegen geklagt. Sie führten an, dass die EZB mit der Ankün­digung des Programms ihr in Art. 127 AEUV festge­legtes Mandat überschritten habe.

In seinem heutigen Urteil hat das BVerfG alle Klagen zurück­ge­wiesen. Das Gericht folgt damit einer Vorab­ent­scheidung des Europäi­schen Gerichtshofs (EuGH). Das Verfahren ist ein Novum, da die Karls­ruher Richter erstmals im Vorla­ge­ver­fahren den EuGH gebeten hatten zu überprüfen, ob das Programm eine Kompe­tenz­über­schreitung der EZB darstellt. Dieser verneinte dies und sah das OMT-Programm als mit dem EZB-Mandat vereinbar an.

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